Angeklagte sollen Steuern hinterzogen haben

Drei Männer stehen wegen eines ausgeklügelten Betrugssystems seit gestern vor Gericht.

Rund 50 Minuten brauchte der Staatsanwalt gestern, um die Anklage gegen drei Männer in rund 30 Fällen zu verlesen. Seit 2011 soll der 47-jährige Hauptangeklagte aus Krefeld ein groß angelegtes Umsatzsteuerbetrugssystem mit vielen Scheinfirmen aufgebaut haben. Dadurch sei ein Gesamtsteuerschaden von sechs Millionen Euro entstanden.

Speziell über zwei Gesellschaften soll er den Betrug mit jeweils einem der weiteren Angeklagten abgewickelt haben — und zwar mit einem 46-Jährigen aus Krefeld und einem 47-Jährigen aus Waiblingen. Nach bisherigen Erkenntnissen drohen den Angeklagten laut der Vorsitzenden Richterin langjährige Haftstrafen. Im Fall des Hauptangeklagten könnten es sogar bis zu sechseinhalb Jahre sein, die sich aber durch ein Geständnis reduzieren ließen.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten Gericht und Staatsanwalt um ein Vorgespräch gebeten, um die Voraussetzungen für eine mögliche Reduzierung der Haftstrafen oder auch eine Aufhebung der Untersuchungshaft zu prüfen. „Ein Geständnis würde helfen“, sagte die Richterin. Ein solches hatten die Angeklagten zu einem späteren Zeitpunkt angekündigt, was das ganze Verfahren erheblich beschleunigen würde.

Die Richterin ging davon aus, dass viele Zeugen die Aussage verweigern werden, um sich nicht selbst zu belasten. Daher müsse man sich verstärkt auf die Vernehmung der ermittelnden Beamten stützen. Das Gericht hat die Untersuchungshaft des Angeklagten aus Waiblingen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Unter anderem muss er eine Kaution von 5000 Euro zahlen. Die beiden Mitangeklagten bleiben in Haft, weil sie mit längeren Haftstrafen rechnen müssen und Fluchtgefahr nicht auszuschließen ist.

Zur Anklage: Das Betrugssystem beruht darauf, dass die Gesellschaften auf Veranlassen des Hauptangeklagten Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuerausweis von Unternehmen verbuchten, obwohl die Beteiligten wussten, dass es sich nicht um Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.

Den Mitangeklagten wird vorgeworfen, den Betrug wissentlich unterstützt zu haben. Die Verteidiger bezeichneten ihre Mandanten eher als „Marionetten“ des Hauptangeklagten. Allein im Juli sind neun Verhandlungstermine angesetzt — mit möglicher Fortsetzung bis in den Oktober.