Horrorhaus von Höxter: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafen

Paderborn (dpa/lni) - Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. beantragt.

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Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Falls sich das Gericht dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den 48-jährigen Wilfried forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Angeklagt ist das Paar wegen Mordes durch Unterlassen. Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien.