NRW Gutachten bescheinigt Angeklagter im Höxter-Prozess Züge von Autismus
Monatelang war am Landgericht Paderborn die Frage: Wer war im sogenannten Horrorhaus von Höxter der Antreiber? Der Angeklagte oder seine Ex-Frau? Eine Gutachterin hat die Frage jetzt beantwortet.
Paderborn. Über Jahre hinweg hatte das Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt, es hatte seine Opfer dort schwer misshandelt, zwei Frauen starben. Aber wer war die treibende Kraft im „Horrorhaus von Höxter“? Nahlah Saimeh, forensische Gutachterin im schlagzeilenstarken Mordprozess, ist überzeugt: „Zum Tango tanzen gehören immer zwei.“
Die beiden Angeklagten hätten eine gewachsene Einheit gebildet und sich gegenseitig ergänzt, um ihre Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. „Das war die Basis ihrer 17 Jahre dauernden Ehe“, sagte Saimeh am Mittwoch im Landgericht Paderborn. Im Prozess hatten sich Wilfried W. und seine Mitangeklagte Ex-Frau Angelika A. gegenseitig beschuldigt.
Jeder der beiden habe - unbewusst - aus unterschiedlichen Motiven psychische und und zum Teil auch körperliche Gewalt gegenüber den Opfern ausgeübt. Ziel war es, sie manipulieren und zu zerstören, wie die Expertin am Mittwoch im Landgericht Paderborn erklärte. Angelika W. (49) hatte über 17 Jahre lang nach Auffassung der Gutachterin eine Beziehung zu ihrem Mitangeklagten, um Macht, Kontrolle und Dominanz ausüben zu können. Bei Wilfried W. (48) dagegen ging es vermeintlich um Liebe und Beziehungen. „Er weiß aber gar nicht, was das ist“, sagte Saimeh.
Mitleid mit den Opfern und den Angehörigen habe die Angeklagte nicht empfinden können. Angelika W. sei dazu laut Gutachten nicht in der Lage, da sie Züge von Autismus zeige. „Sie ist völlig mitleidslos“, sagte die Expertin. Trotzdem hält Nahlah Saimeh die überdurchschnittlich intelligente 49-Jährige für schuldfähig.
Das fehlende Mitleid machte Saimeh an zwei Beispielen deutlich. Im Prozess hatten Besucher entsetzt reagiert, als Angelika W. das Zerstückeln einer Leiche beschrieb. Sie hatte auf dieses Raunen im Saal mit Unverständnis reagiert. Auch verstand sie das Entsetzen einer Nebenklägerin nicht, die als Mutter eines der Opfer an dem Prozess teilnimmt. „Selbst schuld, sie muss ja nicht hier im Raum sitzen. Das ist ja ihre eigene Entscheidung“, hatte Angelika W. der Gutachterin gesagt.
Auf diese Gefühllosigkeit angesprochen, gestand die Angeklagte ein, dass sie auch als skrupellose Aufseherin in einem Internierungslager hätte arbeiten können. „Und dafür hätte ich früher auch noch einen Orden bekommen“, ergänzte die 49-Jährige.
Den Vorwurf Mord versteht die Angeklagte laut der Gutachterin nicht. Körperverletzung mit Todesfolge sei für sie akzeptabel. Für sich würde sie 13 oder 14 Jahre Haft fordern.
Am Dienstag hatte die Gutachterin empfohlen, Wilfried W. in die Psychiatrie einzuweisen. Der 48-Jährige sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung.
Der 48-Jährige und die 49-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Das Gericht hat bis Oktober weitere Prozesstermine angesetzt. dpa/lnw