Angeklagte streiten Vergewaltigung ab
Junge Krefelderin vertraute sich erst Tage später ihrem Freund an.
Krefeld. Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen drei Männer aus Krefeld und Tönisvorst. Wegen räuberischer Erpressung, Vergewaltigung und Körperverletzung müssen sie sich jetzt vor dem Krefelder Landgericht verantworten.
Vor einem halben Jahr sollen die zwischen 34 und 36 Jahre alten, aus Kasachstan stammenden Angeklagten eine junge Frau aus Krefeld gezwungen haben, sie in die Wohnung eines Freundes zu begleiten. Sie hätten ihr gedroht, so die Anklage, ihr oder ihrem Kind etwas anzutun, sie unter Drogen zu setzen und sie nach Holland als Prostituierte zu verkaufen.
Die Männer hätten die junge Frau zu Unrecht bezichtigt, einen Plasmafernseher und eine Playstation gestohlen zu haben. Nachdem sie in der Wohnung eines Freundes angekommen waren, verließ einer aus dem Trio die Wohnung. Dann soll die Frau zunächst von dem einen, dann dem anderen Mann bedroht und vergewaltigt worden sein. Später habe man sie laufen lassen.
Einige Tage später vertraute sie sich der Mutter ih- res Freundes und ihrem Freund an und ließ sich überzeugen, zur Polizei zu gehen. „Sie war an dem Abend nicht zu unserer Verabredung gekommen und redete erst einige Tage später über das Erlebte“, so die 60-jährige Zeugin über das Opfer. Sie sei voller Angst gewesen und wenig später mit ihrem Kind ins Ausland geflohen.
Der Angeklagte M. indes sah die Dinge ganz anders: „Ich würde einer Frau nie etwas antun. Ich bin glücklich verheiratet und bringe jeden Abend meine kleinen Zwillinge ins Bett.“
Nur an dem Abend, an dem er die Frau vergewaltigt haben soll, sei er ausnahmsweise später nach Hause gekommen. Das hätte aber nur daran gelegen, dass er noch in eine Spielothek gegangen wäre und einen Freund getroffen hätte. Die junge Frau sei freiwillig mitgekommen, um zu beweisen, dass sie nicht die Frau war, die ein Nachbar gesehen hatte, als die Gegenstände gestohlen wurden.
Der Nachbar bestätigte diese Version: „Sie klingelten bei mir. Ich sagte, dass sei nicht die Frau, die vorher im Haus war“, so der Zeuge. Obwohl das Haus sehr hellhörig sei, habe er auch aus der Wohnung nebenan keine Geräusche und auch keine Schreie gehört.
Wie sich diese verwirrenden Aussagen, die Anklage und die widersprüchlichen Angaben über Orte und Tageszeiten zu einem stimmigen Gesamtbild zusammenfügen lassen, soll im Verlauf weiterer Verhandlungstage geklärt werden.