Angeklagter gesteht Brandanschlag auf Ex-Freundin

Gutachter schließt psychische Erkrankung aus.

Krefeld. Die Überraschung war angekündigt: Im Prozess gegen einen 44-jährigen Krefelder wegen versuchten Mordes gestand der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht den bisher geleugneten Brandanschlag auf die Wohnung seiner Ex-Freundin und deren Kinder. Er habe nicht mit ihrer Anwesenheit gerechnet, sondern wollte sie nur erschrecken, ließ er durch den Anwalt erklären.

Ob das Geständnis zu diesem Zeitpunkt des Prozesses noch strafmildernd wirkt, bleibt abzuwarten. Die Beweiskette durch Telefonüberwachung und den Fund von Benzinkanistern im Keller des Beschuldigten war schon zuvor sehr dicht geschlossen.

Unverständlich ist deshalb die Taktik der Verteidigung, die mit Spitzfindigkeiten versucht, den Prozess zu verzögern. Sie fordert ein Sachverständigengutachten. Dadurch soll geklärt werden, ob ein Brand mit Hilfe „eines Fingerhuts voll Benzin“ überhaupt verursacht werden konnte und ob die im Obergeschoss gelegene Wohnung über den Garten hätte verlassen werden können.

„Wollen wir offen reden?“, fragte der Richter den Verteidiger und bezeichnete das Unterfangen als verschwendete Zeit. „Der Brand hat nachweislich stattgefunden. Hier hören die Träume des Angeklagten und seines Anwalts nach der Aufhebung des Haftbefehls auf.“

Ein psychologisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, verbunden mit einem Dominanz- und Kontrollstreben. Es schließt aber eine psychische Erkrankung und damit auch eine mildere Strafe aus. Nach Anhörung der Zeugen ist am 27. Mai mit dem Urteil zu rechnen.