Urteil Anklage statt Psychiatrie
Ein 26-Jähriger aus St. Tönis sollte wegen gleich mehrerer Straftaten in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Es stand der Verdacht im Raum, dass er die Taten wegen einer schizophrenen Erkrankung begangen haben könnte und schuldunfähig war.
Seinen Vater und seine Schwester soll er mit dem Tode bedroht, einen Polizisten in Krefeld in die Hand gebissen haben. Außerdem wurden ihm Körperverletzungen und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Beschuldigte soll seine Schwester unter anderem mit einer Glasscherbe bedroht und seinen schlafenden Vater mit einem Faustschlag attackiert haben.
Das Landgericht lehnte allerdings die Unterbringung ab. Ein psychiatrischer Gutachter sagte, dass „kein symptomatischer Zusammenhang zwischen den Taten und der Krankheit“ nachgewiesen werden könne. Bereits seit frühester Kindheit leide der Beschuldigte unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Die mache ihn allerdings nicht per se gefährlich. Die Taten lagen zum Teil mehrere Monate auseinander. Die hohen Hürden für eine unbegrenzte Einweisung in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus sah das Gericht daher nicht als erfüllt an. Nun könnte auf den 26-Jährigen allerdings eine normale Strafklage zukommen. sp