Umwelt Pläne für Asbest-Lager neben Bäckerei sorgen in Krefeld für Ärger
Krefeld · Die Stadt hat einer Abfallfirma eine Sondergenehmigung für den Bau einer Anlage im Gewerbegebiet erteilt. Anlieger der Breuershofstraße wehren sich. Vor allem, weil dort auch Lebensmittel hergestellt werden.
Rechts und links der Breuerhofstraße in Fischeln gibt es seit Anfang der 1980er-Jahre ein Gewerbegebiet, in dem kleine und mittelständische Unternehmen ansässig sind. Neben Firmen für Werk- Metall- und Holzbau werden dort auch werktags täglich bei Bäckerei Ullrich Brot und in einer Firma auf dem Höffgeshofweg frische Wurstwaren für den Verkauf hergestellt. Mittendrin auf dem Areal werden künftig gefährliche Abfälle wie Asbest, Glaswolle, teerhaltige Dachbahnen und Straßenaufbruch gelagert und sogenannte nichtgefährliche Abfälle geschreddert, gesiebt und entsorgt. „Das ist doch in einem Gewerbegebiet mit Wohnbebauung und Lebensmittelproduktion gar nicht genehmigungsfähig“, sagt Unternehmer Theo Wirtz, der als Sprecher der umliegenden Firmen auf diese für sie nicht akzeptable Situation aufmerksam macht.
Bebauungsplan lässt laut Stadt die Ansiedlung zu
„Wir reden inzwischen im Jahr 2018 über Feinstaubbelastung und Dieselskandal, aber eine solch umweltbelastende Anlage wird in einem Gewerbemischgebiet erlaubt?’“, fragt er kopfschüttelnd. Im Februar 2018 hatten die Anrainer erstmals über den Eigentümer des Geländes, den Fischelner Josef Krings, von den Erweiterungsplänen der Firma IK Container- und Entsorgungsgesellschaft mbH, derzeit noch Hülser Straße 706B, gehört. Seit einigen Tagen liegt Wirtz nun auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Stadt Krefeld vor. Die hat dem jungen Unternehmen eine Sondergenehmigung für die Errichtung und den Betrieb dieser Anlage in dem Gewerbegebiet erteilt. „Wir haben diesen Antrag über ein Jahr lang genau geprüft; der gültige Bebauungsplan 788 aus dem Jahr 2004 gibt das her“, sagt Umweltdezernent Thomas Visser auf Nachfrage.
Gemäß Paragraph 1 (5+9) der Baunutzungsverordnung sind die Betriebsarten der Abstandsklassen I - IV der Abstandsliste zum Runderlass des Umweltministeriums, auch Abstandserlass genannt, dort an der Breuershofstraße nicht zulässig. Als Ausnahmne können unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall Betriebsarten der Abstandsklasse IV (Nr. 37 - 80) oder Anlagen mit ähnlichem Emmissionsverhalten zugelassen werden. Vorausgesetzt, es wird der Nachweis erbracht, dass durch besondere Maßnahmen (zum Beispiel Bauweise, Betriebsbeschränkungen und mehr) die Emissionen soweit begrenzt werden, dass die von dem Betrieb ausgehenden Emissionen in schutzwürdigen Gebieten nicht wesentlich stören und schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden.
90 000 Tonnen Abfall sind pro Jahr erlaubt
Entsprechend umfangreich ist der Genehmigungsbescheid der Stadt Krefeld. Der umfasst 26 Seiten und schreibt genau vor, wie der Umschlag gefährlicher Abfälle, die Behandlung und Lagerung von ungefährlichen Abfällen und der Umgang mit Schüttgütern und Recyclingmaterial auszusehen hat. Um Staub zu binden, sind Befeuchtungsanlagen an den Aufbereitungsanlagen einzusetzen. Die Brech- und Siebvorgänge dürfen ausschließlich in der Halle erfolgen. Über alles ist genau Tagebuch zu führen.
Auch die Kapazitäten der Anlage sind in dem Genehmigungsschreiben genau geregelt. Die Durchsatzmenge der Anlage von nicht gefährlichen Abfällen beträgt 90 000 Tonnen im Jahr. Davon entfallen 25 000 Tonnen auf die Brechanlage und 65 000 Tonnen auf die Siebanlage. „90 000 Tonnen im Jahr, sind 9000 Lastwagen, die hier durch unsere Straße fahren“, rechnet Wirtz vor. Während die Stadt das Umschlagen gefährlicher Stoffe pro Tag auf zehn Tonnen begrenzt, verweist Wirtz auf die Gefahr von Schwebeteilchen in der Luft, die vor allem bei Nord-West-Wind in die Richtung des Fischelner Südens getragen würden. „Nahe der Anrather Straße, auf dem Krützboomweg, ist doch auch eine große Kindertagesstätte. „Solch eine Gewerbe gehört hier nicht hin, sondern in den Krefelder Hafen“, sagt Wirtz deshalb umso bestimmter .
Am Samstag treffen sich die Unternehmer des Gewerbegebietes um 15 Uhr in der Weinhandlung von Norbert Pohl an der Anrather Straße 291 zum Austausch. Sie werden fristgerecht Widerspruch gegen die Genehmigung der Stadt einlegen. Auch an den Petitionsausschuss des Landtags haben sie sich mit Hilfe der Krefelder Landtagtsabgeordnete Britta Oellers inzwischen gewandt.
Wirtz sieht bei der Abstandsregelung einen juristischen Anpack. „Das angrenzende Grundstück Nr. 46 mit Wohnbebauung ist nicht berücksichtigt.“