JUSTIZ Urteil bleibt bestehen: Acht Jahre für Missbrauch
Krefeld · Es ging um 14 Fälle, bei denen sich der Mann an seiner Tochter verging.
Im Januar 2018 hatte die 2. große Strafkammer des Landgerichts Krefeld einen 49-jährigen Krefelder unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Im Juni hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil im Hinblick auf das Strafmaß auf und verwies es zurück an die 1. große Strafkammer in Krefeld. Die Sache musste am Mittwoch neu verhandelt werden. Im Ergebnis blieb es trotzdem beim bereits verhängten Strafmaß.
Die Karlsruher Richter bemängelten, dass der Straftatbestand „Beischlaf zwischen Verwandten“ aufgrund einer juristischen Feinheit nicht erfüllt sei. Der Mann habe daher zumindest deswegen nicht verurteilt werden dürfen. Die übrigen Verurteilungen behielten aber Bestand, insbesondere hatten die Richter keine Zweifel an dem durch das Landgericht ermittelten Sachverhalt. Der Angeklagte wurde daher neuerlich wegen umfangreicher Taten verurteilt. Im Urteilstenor hieß das „wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Vergewaltigung“.
Es ging um 14 Fälle, in denen der Mann seine zum Zeitpunkt der ersten Tat zwölfjährige Tochter missbrauchte. Die ersten Übergriffe hatten im Oktober 2007 stattgefunden, der letzte im September 2015.sp