Anzeige gegen St. Josef: Entscheidung in Kürze
Für die Staatsanwaltschaft deutet sich an, dass es zu keinem Verfahren kommen wird.
Krefeld. In Kürze entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen das Altenheim St. Josef ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet wird oder ob der Fall eingestellt wird. Vor knapp sechs Monaten hatte Wolfgang Weinem erstmals Strafanzeige gestellt. Ende Mai hat der 61-Jährige diese durch zwei weitere Anzeigen wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gegen die zuständigen Pflegekassen ergänzt. „Die müssen noch mit berücksichtigt werden“, sagt Staatsanwalt Axel Stahl auf Nachfrage der WZ.
Der inzwischen gekündigte Altenpflegehelfer wirft der Leitung des Josefsheims vor, den Tod von 15 Bewohnern „zumindest fahrlässig“ herbeigeführt zu haben (die WZ berichtete). Diesen Vorwurf will er mit einer 50-seitigen Dokumentation belegen.
Unterstützt wird er von einem Angehörigen, dessen Eltern in dem von Weinem eingegrenzten Zeitraum ebenfalls dort gestorben sind. Auch er hat Strafanzeige gestellt.
Stahl begründet die Dauer der Ermittlungen mit der Sichtung der Unterlagen sowie der noch nicht in Gänze abgeschlossenen Vernehmungen. Dennoch deute sich schon an, dass „ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen sein wird“.