Rechtsstreit Arbeitsgericht: Kampf gegen fristlose Kündigung bei Fressnapf

Sieben Mitarbeiter sind bei Fressnapf entlassen worden. Am Freitag wurde vor dem Arbeitsgericht der Prozess eröffnet.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Sieben Mitarbeiter von Fressnapf ist vor wenigen Tagen fristlos gekündigt worden (die WZ berichtete). DGB-Kreisvorsitzender Ralf Köpke geht davon aus, dass die Gründe vorgeschoben sind. Der deutsche Marktführer für Tierbedarf wolle damit verhindern, dass ein Betriebsrat gegründet wird. Diese Vermutung bestätigten am Freitag im Arbeitsgericht drei der Betroffenen gegenüber der WZ.

Einer der Kläger war seit März 2008 bei Fressnapf in der Logistik beschäftigt gewesen. Der Rechtsbeistand des Unternehmens führte betriebs- und verhaltensbedingte Gründe für dessen Kündigung an. Betriebsbedingte Gründe seien zu lange Ausfallzeiten des Mitarbeiters nach Arbeitsunfällen oder Krankheit. Darunter sei ein schwerer Unfall mit 48 Ausfalltagen gewesen. Das Unternehmen habe ihm in einem „Krankengespräch“ verdeutlicht, seinem Wunsch von Schichtdienst auf Frühschicht zu wechseln, nicht nachkommen zu wollen.

In der Logistik sei kein alternativer Platz vorgesehen. Darauf habe man dem Mitarbeiter Anfang des Jahres ein Angebot zur Vertragsauflösung gemacht, das dieser abgelehnt habe. Schon am darauffolgenden Tag wurde dem Mitarbeiter die fristlose Kündigung überreicht. Der Grund: „verhaltensbedingt“, weil die Ehefrau des Mitarbeiters gedroht habe, ihr Mann würde dann in Zukunft häufiger fehlen, was diese jedoch bestreitet. Auch Kollegen, die der Anwalt des Unternehmens nicht namentlich nennen wollte, hätten von einem Arbeitsboykott gesprochen. Diese Aussage bezeichnete der Richter als „sehr nebulös“.

Für Anwalt Marc Jörges, der den Kläger vertritt, steht fest, dass keinerlei berechtigte Kündigungsgründe vorliegen. „Ich gehe von einer Strafmaßnahme des Unternehmens wegen der beabsichtigten Betriebsratsgründung aus“, sagte er. Ein individuelles Fehlverhalten bei sieben Mitarbeitern gleichzeitig sei etwas „zu viel Zufall“. Für die vermeintliche Aussage der Ehefrau gebe es keinerlei Beweis. Die verhaltensbedingte fristlose Kündigung sei gegenstandslos.

Das gelte auch für die am Tag zuvor ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung, bei der das Arbeitsrecht die Auflistung von Ausfalltagen wegen eines Unfalls nicht zulasse. Die von Unternehmensseite angeführte „negative Zukunftsprognose“ treffe nicht zu, weil eine Wiederholung der Unfälle unwahrscheinlich sei. Außerdem habe es keine Abmahnung seines Mandanten gegeben. Dass man von einem auf den anderen Tag den Grund für die Kündigung wechsle, weil der erste nicht ausreiche, unterstütze die These einer Strafmaßnahme, sagte Jörges.

Im Übrigen habe sein Mandant erhebliche finanzielle Nachteile. Wegen der fristlosen Kündigung sei dieser von der Arbeitsagentur mit einer dreimonatigen Sperre belegt und erhalte deshalb keine Bezüge nach dem Arbeitslosengeld I, sondern nur Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Der Richter legte als Fortsetzungstermin den 5. Juli fest. Dann soll ein Verantwortlicher des Unternehmens die Kündigungsgründe darlegen und Beweise vorlegen. Auch eine Liste der krankheitsbedingten Ausfalltage soll bis dahin von der Krankenkasse angefordert werden.

Finanziell noch schlechter dran ist ein Arbeitskollege, dessen Fall Freitagvormittag verhandelt wurde. Ihm hat Fressnapf fristlos gekündigt, weil er Geld gestohlen haben soll, was der Mann aber bestreitet. Kurios: Noch am Vortag habe er eine Gehaltserhöhung erhalten. Vor Gericht habe ihm Fressnapf am Freitag 13.000 Euro Abfindung für eine Vertragsauflösung angeboten, was er abgelehnt habe. Seit März erhält er weder Arbeitslosengeld I noch II, sondern übergangsweise lediglich 400 Euro pro Monat, bis seine Unschuld bewiesen ist.

„Wir haben zwei kleine Kinder, gerade ein Haus gebaut und wissen nicht, wie wir jetzt unseren Verpflichtungen nachkommen sollen“, klagen er und seine Ehefrau gegenüber der WZ.