Notlage der Wohnungssuchenden wird ausgenutzt Krefelds Verbraucherschützer warnen vor Betrug mit Fake-Immobilien
Krefeld · Immer häufiger tauchen gefälschte Wohnungsanzeigen auf Internet-Plattformen auf. Verbraucherschützer in Krefeld informieren über die fiese Masche.
Der angespannte Wohnungsmarkt und die damit verbundene hohe Nachfrage nach Wohnraum machen es Betrügern leicht, ihre Opfer zu finden. Immer häufiger tauchen gefälschte Wohnungsanzeigen auf Plattformen wie Immobilienscout24, Immowelt oder Immonet auf. „Die Täter nutzen die Notlage der Wohnungssuchenden aus und locken mit vermeintlich attraktiven Angeboten“, warnt die Krefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Sie forderten oft vorab sensible Daten wie Gehaltsnachweise oder Kopien des Personalausweises, um dann im Namen der Betroffenen Verträge abzuschließen oder Identitätsdiebstahl zu begehen. Wie man Fake-Inserate erkennt und worauf Wohnungssuchende bei Weitergabe personenbezogener Daten achten sollte:
Unseriöse Anzeigen erkennen
Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können ein Indiz für eine gefälschte Wohnungsanzeige sein. Viele Immobilienbetrüger locken mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet. Um diese Masche zu entlarven, können die Bilder in die umgekehrte Bildersuche einer Suchmaschine hochgeladen werden. So erkennt man, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird. Auch kann es sich bei dem Inserat um eine Kopie einer oder mehrerer existierender Anzeigen handeln.
Kein Geld vorab überweisen
Eine häufige Masche ist der Trick mit der Vorkasse. Ein angeblicher Wohnungseigentümer kontaktiert die Interessenten und teilt mit, dass er selbst im Ausland sei und daher nicht zur Besichtigung kommen kann. Gleichzeitig bietet er als Alternative an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der vermeintliche Eigentümer plötzlich nicht mehr erreichbar. Die Betroffenen bekommen keinen passenden Wohnungsschlüssel und das Geld ist auch weg.
Keine sensiblen Daten preisgeben
Betrüger nutzen die Tatsache aus, dass bei der Wohnungssuche von Eigentümern oder Maklern in der Regel die Angabe von bestimmten Informationen verlangt wird. Dazu gehören Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Angaben über die eigenen Lebensumstände im Rahmen einer Selbstauskunft. Viele fordern auch eine Kopie des Personalausweises. Dazu haben sie allerdings keine Berechtigung. Denn für die Prüfung der in der Selbstauskunft gemachten Angaben reicht es aus, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Betrüger können die gesammelten Daten auf unterschiedliche Weise nutzen. Auf der Gehaltsabrechnung sind beispielsweise Daten wie Kontoinformationen, Arbeitgeber oder die Kontaktdaten der zuständigen Personalabteilung. Kriminelle können sich damit zum Beispiel beim Arbeitgeber als die betroffene Person ausgeben und über eine angebliche Änderung der Kontodaten für kommende Gehaltszahlungen informieren. Erst mit der ausbleibenden Gehaltszahlung fällt der Betrug dann häufig auf. Verbraucher sollten grundsätzlich sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Daten sein. Eine Kopie des Personalausweises sollte grundsätzlich nicht verschickt werden, schon gar nicht vor der ersten Wohnungsbesichtigung. Wenn dies zum Abschluss des Mietvertrages unvermeidlich ist, sollten alle Stellen, die nicht relevant sind, geschwärzt werden.
Betrug unverzüglich melden
Wenn Verbraucher Opfer eines Betrugs geworden sind, sollten sie keine falsche Scham haben und sich in jedem Fall bei der zuständigen Polizeidienststelle melden, um Anzeige zu erstatten. Das ist auch online möglich. Wer als Betroffener Rechnungen oder Mahnungen erhält, weil Betrüger Verträge in seinem Namen und mit seiner Identität abgeschlossen haben, sollte sich unbedingt an die Gläubiger wenden und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen. Auch sollten Betroffene den Betrugsfall beim Plattformbetreiber melden, damit dieser entsprechende Schritte einleiten kann.