Bewährungsstrafe für Apotheker wegen Steuerhinterziehung
Für den Krefelder stand sein Job auf dem Spiel.
Krefeld. Für einen Krefelder Apotheker ging es gestern vor dem Schöffengericht um seine berufliche Zukunft. Sobald ein Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird, droht ihm der Verlust seiner Approbation — genau die drohte dem Mann wegen Steuerhinterziehung. Das Gericht blieb in seinem Urteil knapp darunter: Zehn Monate auf Bewährung bekam der 58-Jährige wegen Steuerhinterziehung von gut 42 000 Euro.
Der Inhaber einer Krefelder Apotheke hatte seine Steuerverkürzung bereits bei der ersten Durchsuchung zugegeben und sämtliche Steuern nachgezahlt — das rechnete ihm das Gericht strafmildernd an.
Die angeklagten Taten reichen bis ins Jahr 2007 zurück. In der Steuererklärung für dieses Jahr fanden die Ermittler die ersten Hinweise auf Manipulationen. Laut eigener Aussage hatte er eine Manipulationssoftware aber erst ab 2008 eingesetzt.
Für das Jahr 2007 wurden die Vorwürfe daher eingestellt, weil sie die Strafe nicht weiter verschärft hätten. 2011 war das letzte Jahr, in welchem der Mann seine Umsätze manipulierte. Insgesamt musste er Steuerschulden von fast 80 000 Euro zurückzahlen. Wegen der Teileinstellung bezog das Gericht aber nicht den ganzen Betrag in sein Urteil ein.
Im Rahmen des Betriebes der Apotheke hatte der Angeklagte ein Warenwirtschafts- und Kassensystem für Apotheken genutzt. 2008 habe er von einem Außendienstmitarbeiter der Herstellerfirma auf einem USB-Stick ein dazugehöriges Manipulationstool erhalten. Damit können erfasste Kasseneinnahmen um einen frei zu bestimmenden Betrag gemindert werden. Die Kasseneinnahmen werden so geändert, dass die tatsächlichen Einnahmen nicht mehr feststellbar sind.
2012 gab es in dieser Sache Durchsuchungen bei der Herstellerfirma und in anderen Apotheken deutschlandweit. „Ich habe das nicht aus Habgier getan, sondern ich wollte meine Familie retten, denn ich hatte wirklich kein Geld“, sagte der Angeklagte, der Vater von drei inzwischen volljährigen Kindern ist, die alle studieren.
Fast die gesamte Verhandlung saß er mit gesenktem Kopf neben seinem Verteidiger. Das Verfahren, das seit mehr als drei Jahren gegen den bisher nicht vorbestraften Mann läuft, habe ihn schwer belastet. Ein Gutachter sprach unter anderem von einer schweren depressiven Episode.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung des Staatsanwaltes. Der hatte ein Jahr und drei Monate auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte eine Geldstrafe beantragt.