Bürgerspenden als Lösung für Grabstreit?
Trotz abgelaufener Nutzungsrechte bleibt letzte Ruhestätte einer Holocaust-Überlebenden erhalten.
Krefeld. Der Streit um die Nutzungsrechte an der Grabstätte einer Auschwitz-Überlebenden schwelt weiter. Die Nichte der Verstorbenen kann die von der Stadt geforderten 590 Euro für die weitere Nutzung nicht aufbringen. Über den Bundesverband Beratung und Information NS-Verfolgter ließ sie dem Oberbürgermeister-Büro einen Brief zukommen, in dessen Anhang die Empfehlung des Bundesrates steht, die öffentliche Unterstützung für die Pflege einer solchen Grabstätte zu übernehmen. Die städtische Replik mit einem Zitat des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge, wonach privat gepflegte Gräber nicht mehr in öffentliche Obhut genommen werden sollten, sorgte beim Bundesverband NS-Verfolgter für Unmut.
Auch Dezernent Thomas Visser ist verärgert. Er vermutet, dass die Nachfahren sich von den Kosten freisprechen möchten, wie er am Fereitag gegenüber der WZ sagte. Trotz abgelaufener Nutzungsrechte „wird das Grab aber definitiv nicht eingeebnet. Der Familie bleibt es erhalten.“
Barbara Behr vom Förderverein der NS-Dokumentationsstelle wünscht sich von der Stadt dagegen mehr Großmütigkeit. „590 Euro sind kein Betrag, der die Stadt in die Insolvenz treibt“, sagt sie. Alternativ schlägt sie vor, dass die Stadt öffentlich um Spenden und eine Pflegepatenschaft wirbt. Dass die Stadt darauf mit einem Zitat des Volksbunds antwortete, hält sie für ungeschickt, aber legitim, schließlich setze sich dieser auch für die Gräber verschleppter Juden ein. Bezirksvorsteherin Gerda Schnell ist sogar bereit, selbst eine Spendenaktion zu initiieren. Allerdings nur dann, wenn keine weiteren Forderungen an die Angehörigen gestellt werden.