Cannabisplantage im Keller: Bewährungsstrafe
Strafkammer glaubt dem Angeklagten (22) und spricht ein mildes Urteil.
Krefeld. Mit sichtlicher Erleichterung nahm Freitag der 22-jährige Krefelder sein Urteil von der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts entgegen. Wenn es nach dem Staatsanwalt gegangen wäre, hätte er für vier Jahre und drei Monate hinter Gitter gemusst. Dem Betreiber einer Marihuana-Plantage war der Besitz von Betäubungsmitteln in drei Fällen vorgeworfen worden. Das Gericht zeigte sich milde gestimmt und verurteilte ihn lediglich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
In der Strafe berücksichtigt sind bereits eine Gefährdung des Straßenverkehrs und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Diese Taten gehen auf die Nacht vor der Verhaftung zurück, als der Beschuldigte unter Drogen und alkoholisiert sein Fahrzeug gegen einen Laternenmast setzte. Glück hatte er außerdem, dass der Richter den Staatsanwalt davon überzeugen konnte, einen weiteren Anklagepunkt fallen zu lassen: Widerstand gegen die Staatsgewalt. Als die Polizei den Krefelder nach dem Autounfall zu Hause aufsuchte, wollte er die Haustür zuziehen, um die Entdeckung seiner Marihuana-Plantage zu verhindern.
Entscheidend für das milde Urteil war laut Richter, dass man dem Beschuldigten glaube, dass er die Cannabispflanzen ausschließlich für den eigenen Bedarf angebaut hat und nicht damit handeln wollte. Die Polizei hatte eine professionell ausgestattete Plantage in allen Kellerräumen vorgefunden. Die 111 eingezogenen Pflanzen hätten nach Berechnungen für fast drei Kilo pro Ernte gereicht, was bei drei möglichen Ernten im Jahr mehr als acht Kilo ausmacht und weit über dem Eigenbedarf liegt.
Das Gericht hatte sich intensiv mit Lebenssituation und Gedankenwelt des nicht vorbestraften und voll geständigen Täters befasst und ihm eine gute Prognose bescheinigt. Seinen Drogenkonsum ab dem 18. Lebensjahr erklärte er mit der Trennung von seiner damaligen Freundin. Seither habe er sich zum Einzelgänger entwickelt, was seine Mutter als Zeugin bestätigte.
Ein Attest ergab einen negativen Befund auf Drogen. Er selbst erklärte, dass er seit einem Jahr clean sei. Als selbständiger, gut beschäftigter Veranstaltungstechniker braucht er seinen Führerschein, den ihm der Richter nach einem Jahr Entzug direkt aushändigte.
In der dreijährigen Bewährungszeit darf er sich nun nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Die viermonatige Untersuchungshaft sollte ihm eine Lehre gewesen sein.