Casino: Darum kann man ein Denkmal abreißen

Viele Krefelder fragen sich, wieso das frühere Angestellten-Speisehaus von Bayer trotz Denkmalschutz nicht erhalten bleibt.

Auch für ein denkmalgeschützes Gebäude kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abbruchgenehmigung erteilt werden. In dem Fall für das Bayer-Casino in Uerdingen, so wie jetzt geschehen. „Das ist rechtskonform“, sagt Eva-Maria Eifert von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld, selbst wenn sie das aus architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen bedauert. Die Firma Covestro habe in einer umfangreichen Stellungnahme die Nicht-Nutzbarkeit des Gebäudes darstellen können. WZ-Leser wie auch zahlreiche Krefelder in sozialen Foren fragen sich derzeit: „Welche Bedeutung hat der Denkmalschutz denn überhaupt noch in Krefeld, wenn trotz Denkmalwürdigkeit beliebig abgerissen werden darf?“

„Dem ist nicht so“, betont Eva-Maria Seifert. Das Gesetz sehe allerdings auch die Aufgabe eines denkmalgeschützten Hauses und den Abriss vor. Dazu bedarf es als Teil der zweiten Stufe des Denkmalverfahrens einer Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Denkmal. Ist die notwendige Sanierung beispielsweise nicht rentabel oder das Denkmal nicht zu nutzen, müsse der Antrag auf Abriss genehmigt werden. Zu diesem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Az. 1 A 10178/05.OVG) in einem anderen Fall.

Dass das von der Architektengemeinschaft HPP (Helmut Hentrich, Hubert Petschnigg und Partner) errichtete und am 18. Oktober 1961 eingeweihte Casino der damaligen Farbenfabriken Bayer AG einschließlich der Außenanlagen ein Baudenkmal ist, daran besteht kein Zweifel. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im vergangenen Mai das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf — und damit die Denkmalwürdigkeit — bestätigt.

2015 hatte die Stadt nach einem Gutachten des Amtes für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Als eine Reaktion auf den Abbruchantrag, den die damalige Bayer Real Estate (BRE) kurz zuvor bei der Stadt gestellt hatte.

Für Bayer ebenso wie später für die Covestro First Real Estate als Eigentümer des Gebäudes sei der Erhalt zu aufwendig, heißt es von deren Seite. Eine vollständige Sanierung würde rund zehn Millionen Euro kosten, schätzt Covestro-Sprecher Jochen Klüner. Die jährlichen Energiekosten beziffert er mit rund 300 000 Euro. Verkaufen möchte das Uerdinger Unternehmen das Grundstück mit direkter Lage am Rhein aber auch nicht.

Die von Mitgliedern des Denkmalausschusses bei einer Besichtigung vorgeschlagene Verpachtung an einen Gastronomen, kommt wegen der europäischen Soveso-III-Richtlinien auch nicht zum Tragen. Das Gesetzespaket zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen schließt Nutzungen solcher Art in Chemiewerken aus. „Wir versuchen, Lösungen zu finden, immer im Benehmen mit LVR und Eigentümern — und immer individuell“, sagt Eifert. Für das Bayer-Casino war keine Lösung zu finden.