Hilfe DGB rät zum Gang zum Jobcenter

Krefeld · Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung haben

Philip Einfalt rät dazu, mögliche Ansprüche zu prüfen.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf weist der DGB Krefeld hin. „Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden. Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen“, sagt der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Krefeld Phillip Einfalt. Bei der Grundsicherung, auch Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkostennachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen.

Der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Krefeld nennt ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 Euro auf 2390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. Red