Disko-Raub-Prozess: Ehefrau zahlte für Aussage
Fünf Männer hatten einen Türsteher überfallen und 21 000 Euro gestohlen.
Krefeld. Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung müssen sich derzeit fünf Angeklagte vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einem Mitarbeiter der Oberhausener Diskothek Steffy in der Silvesternacht 2011 bis zu dessen Wohnsitz in Krefeld gefolgt zu sein und ihm dort die Tageseinnahmen in Höhe von mehr als 21 000 Euro mit Gewalt abgenommen zu haben. Vermutlich hatten die Täter damit gerechnet, die Wocheneinnahmen von 200 000 Euro zu erbeuten.
Erst in der Verhandlung am Mittwoch hatte sich herausgestellt, dass der Mitarbeiter bei dem Überfall durch Schläge mit einer Faustfeuerwaffe auf Kopf und Gesicht nicht nur eine Narbe, sondern einen bleibenden Gehörschaden mit Tinnitus-Symptom davongetragen hat. Deshalb klagt er statt der bereits gezahlten Entschädigung von 3000 Euro jetzt 10 000 Euro vom Täter ein. Um Entschädigung geht es auch dem Diskothekenbetreiber, der 21 500 Euro von dem Hauptangeklagten zurückfordert. Davon wurden ihm bereits 5 000 Euro erstattet. Der Rest soll in monatlichen Raten à 300 Euro gezahlt werden.
Erneut wurde deutlich, dass sich der Verhandlungsmarathon zu einem zähen Ringen um die Wahrheit gestaltet. Die Angeklagten geben größtenteils nur zu, was ihnen bewiesen wird. Der Richter zeigte sich bei der Befragung jedoch hartnäckig. So gestand die Ehefrau eines der Angeklagten, dass sie und Familienmitglieder bereits 22 000 Euro an einen Mitangeklagten auf dessen Forderung hin gezahlt hätten, damit der für seinen Mittäter günstig aussage. Sie habe dies aus Liebe zu ihrem Mann getan. Allerdings ohne Erfolg, denn der Mittäter wurde eher belastet. Widersprüchlich sind bisher auch die Aussagen zum Tathergang. Dazu hat der Richter den Angeklagten Bedenkzeit bis Freitag gegeben.