VRR Drei Haltestellen sind eine Kurzstrecke
Krefeld. Zum 1. Juni kommt es zu einer Vereinheitlichung des Kurzstreckentarifs im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), dem auch die SWK angehören. Verbundweit gilt dann das Kurzstrecken-Ticket ab Einstieg für drei Haltestellen auch in Krefeld — ungeachtet der Entfernung zwischen den Haltestellen oder der insgesamt zurückgelegten Distanz.
Die Kurzstrecke gilt in Krefeld in allen Bussen und Straßenbahnen, ein Umstieg ist mit dem Kurzstrecken-Ticket nicht möglich.
Schon seit vielen Jahren gilt in fast allen VRR-Kommunen die Kurzstrecke nur für eine Strecke von maximal drei Haltestellen. Jetzt gilt diese Regelung auch in Krefeld. Der Preis für das Kurzstrecken-Ticket bleibt bei 1,60 Euro und ist auch bei den Bus- und Straßenbahnfahrern der SWK erhältlich. Kostengünstig für Vielfahrer ist ab 1. Juni das neue elektronische Zehner-Kurzstrecken-Ticket via Handyticket. swk.de/handyticket