Landgericht Drogendealer rächt sich brutal
35-jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten.
Krefeld. Wegen seines schwunghaften Handels mit Betäubungsmitteln sitzt ein 35-jähriger Krefelder derzeit auf der Anklagebank des Landgerichts. Bei seiner Festnahme im vergangenen November wurden in seiner Wohnung größere Mengen Drogen sichergestellt.
Aufgefallen ist der Mann der Polizei, weil ihn ein Bekannter wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt hatte. Dokumentiert sind etwa drei Minuten der brutalen Attacke auf einem Handy-Video, das ein Augenzeuge in der Wohnung des Angeklagten aufnahm, als der sein Opfer traktierte. Der Mann erlitt eine Fraktur der Augenhöhle und Schürfwunden.
Dass der Angeklagte derart ausgerastet ist, sei wohl auf Rache zurückzuführen, hieß es im Gericht. Das spätere Opfer wollte die Abwesenheit des 35-Jährigen nutzen, ihn zu beklauen. Als er eine Tüte mit Drogen und Geld einpackte, informierte ein ebenfalls in der Wohnung anwesender Freund den Eigentümer. Nach dessen Eintreffen schlug der aus Wut dem Opfer mit der Faust auf die Nase, fügte ihm mit einem Elektroschocker und einem Schlagstock Verletzungen zu und fesselte ihn mit Handschellen. Doch damit nicht genug.
Der Täter hielt dem 24-Jährigen anschließend ein Messer vors Gesicht und gab auf ihn mehrere Schüsse aus einer Gaspistole ab, die mit Stahlrundkugeln geladen war. Die Attacke soll nach Aussage des Angeklagten bis zu 20 Minuten gedauert haben, wobei er allerdings unter Drogen gestanden habe.
„Mein Mandant ist ein Waffennarr“, erklärte der Verteidiger die Ansammlung diverser, in der Wohnung sichergestellter Schuss- und Schlagwaffen. Die Anklage lautet daher auch auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Während der in Untersuchungshaft sitzende Beschuldigte in vollem Umfang geständig ist, berief sich das Opfer im Zeugenstand auf sein Aussageverweigerungsrecht. Er ist in anderer Sache angeklagt und will sich nicht selbst belasten. Er hatte in Abwesenheit des Angeklagten an dessen Kunden die Drogen seines Gastgebers verkauft.
„Ich habe mit dem Dealen gutes Geld verdient, besser als mit einem Job“, erklärte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte den erwerbsmäßigen Drogenhandel dem Richter. Pro Tag seien bis zu 35 Käufer in seiner Wohnung erschienen. Pro Gramm Cannabis habe er zehn Euro erhalten. Etwa 30 Prozent der Drogen seien für den eigenen Bedarf gewesen. Plädoyers und Urteil sind für Montag vorgesehen.