Modellflug Drohnen: Das ist erlaubt, das nicht
Nicht jedem sind die Fluggeräte geheuer. Hobbyflieger kritisieren geplante Gesetzesänderungen.
Krefeld. Es klingt, als wäre ein wütender Wespenschwarm in der Nähe, wenn Christian Ochel seinen Quadrocopter startet. Umgangssprachlich wird der Drohne genannt. Diese kann mittlerweile jeder im Elektronikmarkt erwerben. Einfach auspacken und losfliegen sollte man aber nicht. Der Betrieb der Fluggeräte unterliegt einigen Regeln.
„Man darf nicht über Menschenansammlungen fliegen, das gilt für Drohnen wie für andere Flugmodelle“, sagt Guido Well, Vorsitzender vom Fischelner Modellsportclub. Außerdem müsse immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen eingehalten werden.
Bei Modellen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, komme noch das Recht am Bild hinzu. „Sie dürfen nicht einfach so Personen aufnehmen, das gilt für Drohnen wie für alles andere auch“, sagt Polizeisprecherin Melanie Paeßens.
Größere Zwischenfälle mit privaten umherschwirrenden Flugobjekten habe es in jüngster Vergangenheit in Krefeld nicht gegeben. „Wir hatten einen Fall, bei dem eine Drohne in einem Vorgarten abgestürzt ist“, so Paeßens. Der Anwohner habe den Verdacht gehabt, dass er gefilmt wurde. Zu strafrechtlichen Konsequenzen sei es im Endeffekt aber nicht gekommen. „Bei Drohnen mit Kamera ist besonders, dass man sie auch steuern kann, wenn sie aus dem eigenen Sichtfeld verschwinden“, sagt Guido Well vom Modellflugclub.
Aber auch das ist gesetzlich nicht erlaubt. „Sie müssen Sichtkontakt halten“, weiß auch Hobbyflieger Christian Ochel, der Wiesen und Felder in Traar aufsucht, um seinem Hobby nachzugehen. Das zähle zum sogenannten „Wildfliegen“. Für Modelle unter fünf Kilogramm ist keine spezielle Nutzungserlaubnis notwendig.
„Der Luftraum gehört niemanden, aber der Besitzer des Grundstücks, auf dem man selber steht, muss damit einverstanden sein“, sagt der Student. „Das gilt auch für öffentlichen Parks“, erklärt Carl Sonnenschein, Verbandsjustiziar vom Deutschen Modellfliegerverband (DMFV). Wer beispielsweise im Stadtwald startet, braucht die Erlaubnis vom Ordnungsamt. Vom eigenen Garten aus sei es kein Problem, eine Drohne zu starten, so lange man alle anderen Regeln einhält und niemanden belästigt.
Ganz wichtig: „Sie brauchen eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung. Schäden, die durch die Fluggeräte verursacht werden, übernimmt die private Haftpflicht nicht“, so Rechtsanwalt Carl Sonnenschein. Christian Ochel fühle sich fast wie ein richtiger Pilot, wenn er seine Fluggeräte in die Luft bringe.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt will die Gesetzeslage mit Blick auf den Drohnen-Boom jedoch verschärfen. Drohnen und Modellflieger sollen in Zukunft nur in einer Höhe von 100 Metern fliegen dürfen. „Diese Regelung würde unser Hobby kaputt machen“, sagt Christian Ochel dazu.