Rechtlich ist daran nichts zu beanstanden.
Dennoch droht das Charakteristikum des Viertels zu verschwinden. Statt — meist zu spät — nur bei einzelnen Vorhaben aufzuschreien, könnte die Politik das Erarbeiten und Umsetzen einer Gestaltungssatzung beauftragen. Darin könnte festgelegt werden, welche Bebaubarkeit in dem jeweiligen Quartier gewollt ist. Ansonsten können Bauherren sich weiterhin auf Paragraph 34 berufen, und — solange sie sich an Höhen orientieren — bauen, was sie wollen.