Erzwungener Sex: Frau will Schmerzensgeld

Vergewaltigung in der Ehe. Die Verteidigung erwägt, ein psychologisches Gutachten zu beantragen.

Krefeld. Sexuelle Gewalt unter Eheleuten ist oft schwer nachweisbar, zumal, wenn ein Teil der Vorwürfe bereits 13 Jahre zurückliegt. Auch die Grenzen, wo eine Nötigung anfängt, sind fließend. Entsprechend schwer tut sich das Schöffengericht bei der Beurteilung der Schuld des 40-jährigen Krefelders, der von seiner Noch-Ehefrau der mehrfachen Vergewaltigung mit Körperverletzung beschuldigt wird, aber bestreitet, Zwang ausgeübt zu haben.

Schon zum Prozessauftakt vor drei Wochen hatte der Richter die 30-jährige Frau vernommen, die unter Weinkrämpfen die Entwicklung ihrer 13-jährigen Ehe schilderte. Gestern musste sie sich erneut einer mehrstündigen Befragung stellen, um zu ihren Vorwürfen detailliert Stellung zu beziehen. Die Öffentlichkeit war während dieser Zeit auf Antrag des Rechtsbeistands der Frau von der Verhandlung ausgeschlossen.

Bei der Erstaussage hatte die Klägerin ihren Ehemann beschuldigt, sie immer wieder zum Sex gedrängt und mehrfach dazu gezwungen zu haben. Zu Beginn und auch zwischenzeitlich sei die Beziehung durchaus auch „harmonisch und liebevoll“ gewesen, zuletzt aber eher ein Martyrium. Inzwischen ist die Scheidung beantragt und die Frau lebt mit ihren drei Kindern und ihrer neuen Lebensgefährtin zusammen.

Überraschend hat die vermeintlich Geschädigte jetzt als Schadensersatz ein Schmerzensgeld in Höhe von 13 000 Euro vom Angeklagten gefordert. Gegenüber der WZ äußerte die Verteidigung, dass sie erwägt, ein psychologisches Gutachten zu beantragen. Schließlich hätten sich beide Beteiligte als Missbrauchsopfer in ihrer Jugend dargestellt.

Als Zeugen befragt wurden außerdem der ermittelnde Polizeibeamte und die Lebensgefährtin der Klägerin. Beim Fortsetzungstermin am 18. November soll noch die Vernehmungsbeamtin gehört werden.