Eskalation im Gefängnis: Freispruch

Ärger unter Gefangenen gibt es im Gefängnis immer mal wieder. Was sich im Juli 2013 in der Justizvollzugsanstalt Krefeld zugetragen haben soll, hatte allerdings eine ganz andere Qualität. Verantworten musste sich am Mittwoch ein 24-Jähriger Krefelder.

Er war am Landgericht angeklagt — unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer sexueller Nötigung —, wurde aber am Ende freigesprochen.

Der Angeklagte sollte in einer Zelle einem Mitgefangenen ein heißes Feuerzeug auf den Arm gedrückt haben und danach auf ihn eingetreten haben. Außerdem sollte er ihn erfolglos gezwungen haben, sich mit einem Gürtel zu würgen. Als das mutmaßliche Opfer sich geweigert habe, soll es weitergegangen sein. „Zur Strafe“ soll der heute 24-Jährige den anderen Mann dann zum Oralverkehr genötigt haben. Auch in den Tagen danach sollte es mit den Folterungen weitergegangen sein. Schläge, Tritte und Schnitte mit einer Rasierklinge wurden von der Staatsanwaltschaft aufgeführt. Im Gericht hat der Angeklagte die Vorwürfe abgestritten. Es stand Aussage gegen Aussage.

Aus diesem Grund hatte die Strafkammer schon früh angeordnet, dass sich das Opfer einem aussagepsychologischen Gutachten auf Glaubwürdigkeit unterziehen muss. Am Ende reichte die Aussage trotzdem nicht, um das Gericht von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen, daher kam es zum Freispruch. sp