Corona-Maßnahmen Essen, Trinken und Rauchen in der City verboten

Krefeld · In der Krefelder Innenstadt gilt seit dem Montag im gesamten Bereich innerhalb der vier Wälle eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Und diese muss nach Angaben der Stadt dauerhaft angezogen bleiben.

Innerhalb der Wälle gilt in der Krefelder Innenstadt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Foto: wz/Stadt Krefeld

„Zum Essen, Trinken und Rauchen darf sie nicht abgezogen werden. Der Kommunale Ordnungsdienst ist angehalten, auch diese Vergehen zu kontrollieren“, sagt ein Stadtsprecher.  Diese Regelung gelte für die Fußgängerzonen bereits seit Einführung der Maskenpflicht. Wer zum Essen oder Trinken seine Mund-Nasen-Bedeckung abnimmt, muss laut Stadt mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. „Wie bei einem ganz normalen Maskenverstoß“, so der Sprecher.

In Duisburg und Moers wird bereits ähnlich verfahren. Auch dort gilt in 28 ausgewiesenen Einkaufszonen ein generelles Rauchverbot. In Essen sollen neben dem Rauchen  auch das Essen und Trinken im Innenstadtbereich verboten werden.

Unterdessen steigt die Infiziertenzahl in Krefeld weiter an.  Vom Wochenende meldete das Gesundheitsamt am Montag 217 Neuinfektionen. Insgesamt sind damit 1991 positive Fälle nachgewiesen. Weitere Details sollen am Dienstag bekanntgegeben werden.

In einem privaten Altenheim wurden sechs Mitarbeiter und zehn Bewohner positiv getestet, das Haus ist für Besucher bis auf  wenige Ausnahmen (Sterbefälle) geschlossen. Noch diese Woche sollen alle Bewohner und Mitarbeiter getestet werden.

Ungeachtet der stark steigenden Fallzahlen wird die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen längst nicht von allen beachtet. So musste der Kommunale Ordnungsdienst von Freitag bis Sonntag 423 Passanten ansprechen, weil sie ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs waren. Allerdings wurde nur gegen einen Mann ein Bußgeld verhängt, weil der auch nach der Ermahnung ohne Maske einen Friseursalon betrat.

Wegen Verstößen gegen die Sperrstunde und andere Corona-Regeln wurden mehrere Gastronomen und zum Teil auch Gäste belangt. Drei Wirte müssen ein Bußgeld von 500 Euro zahlen, einer in der Innenstadt sogar 2000 Euro, weil dort die Kundenkontaktliste nicht in Ordnung war.