Krefeld Fenster-Sturz: Mutter muss in Psychiatrie
Die 34-jährige Frau, die in Krefeld im Juni ihre drei schlafenden Kinder aus einem Fenster ihrer Wohnung warf, wird eingewiesen.
Krefeld. Vor dem Krefelder Landgericht erging am Mittwoch das Urteil im Mordprozess gegen eine 34-jährige Frau, die wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Die 2. Große Strafkammer ordnete die Unterbringung der Frau in einer geschlossenen Abteilunge eines psychiatrischen Krankenhauses an.
Nach Ansicht des Gerichts leidet die Frau, die in den Morgenstunden des 13. Juni, ihre drei Kinder (sechs, vier und drei Jahre) aus einem Fenster ihrer Wohnung im zweiten Stock geworfen hatte, an einer paranoiden Schizophrenie und ist deshalb schuldunfähig. Den Richtern fiel es nach eigenen Angaben aber nicht leicht, die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie anzuordnen. „Sie befinden sich, seit sie in psychologischen Behandlung sind, in einem guten Zustand. Sie wurden als fürsorgliche Mutter beschrieben. Sie gehen einsichtig mit ihrer Krankheit um, trotzdem können wir die Unterbringung nicht zur Bewährung aussetzen, da uns das Risiko zu groß ist“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die Tat im Sommer hatte viele Menschen im Krefelder Stadtteil Hüls in eine Art Schockzustand versetzt. Ein Radfahrer hatte am Morgen des 13. Juni gegen 4.45 Uhr die drei Kinder schwer verletzt auf der Straße vor dem Wohnhaus der Familie liegend gefunden und den Rettungsdienst alarmiert.
Das Unfassbare: Die Kinder waren zuvor von ihrer eigenen Mutter aus einem Fenster im 2. Obergeschoss ihrer Wohnung rund acht Meter tief auf den darunter liegenden Gehweg geworfen worden. Sie überlebten die Tat, erlitten aber Verletzungen in Form von Einblutungen, Quetschungen oder Knochenbrüchen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sie zur Tatzeit geschlafen haben und erst durch das Sturzgeschehen aufgewacht sind. Ihre Mutter hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft versucht, nach der Tat das Leben zu nehmen. Doch auch sie konnte gerettet werden. Das Gericht wertet die Tat als erweiterten Suizid.
Die psychische Erkrankung der Frau war nach Erkenntnissen der Ermittler zuvor weder der eigenen Familie noch Freunden oder Bekannten der 34-Jährigen bekannt gewesen. Auch soll sich die Frau vor der Tat nicht in psychiatrischer Behandlung befunden haben.
Nachbarn wollten am Tattag zunächst einen Streit „zwischen zwei Erwachsenen“ vor der Tat vernommen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch bereits früh klar, dass die Frau zur Tatzeit mit den drei Kindern alleine in der Wohnung war.
Die Eltern der Kinder lebten zur Tatzeit nicht mehr zusammen. Zuvor hatte die Familie rund fünf Jahre lang in der Dachgeschosswohnung in Hüls gelebt. Der Vater hatte die Kinder nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu sich genommen. Sie werden keine bleibenden Schäden von der Tat davontragen. Das Urteil ist rechtskräftig.