Krefeld Flüchtlinge haben kaum Chancen auf Geburtsurkunden

Viele Flüchtlinge kommen ohne Papiere nach Deutschland. Ohne die kann das Standesamt bei der Geburt eines Kindes keine Geburtsurkunde ausstellen. Es müssen Alternativen her.

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Krefeld. Kommt ein Kind auf die Welt, meldet die Klinik die Geburt beim zuständigen Standesamt. Binnen vier Wochen müssen die Eltern die Geburt dort beurkunden lassen. Dazu benötigen sie ihre eigenen Geburtsurkunden und Ehepaare ihre Heiratsurkunde. So ist das normale Prozedere, wie es täglich stattfindet. Wahnsinnig aufregend klingt das nicht.

Diese Anforderungen stellen Flüchtlingsfamilien allerdings häufig vor Probleme. Denn viele Eltern haben keine Papiere, weil sie diese auf der Flucht verloren oder nicht mitgenommen haben. Eine ordentliche Geburtsurkunde kann so nicht ausgestellt werden. Allerdings ist dieses Dokument grundsätzlich notwendig, um eine Krankenversicherung oder Leistungen wie das Kindergeld zu beantragen. Damit die Flüchtlinge keine Nachteile erfahren, gehen auch die hiesigen Standesämter mittlerweile einen alternativen Weg. Ansonsten hätten die Flüchtlingsfamilien mit den Tücken der deutschen Behördenlandschaft zu kämpfen.

Es werde eine „einschränkende Beurkundung“ vorgenommen, sagt Christoph Dellmans, Sprecher der Stadt Kempen. Das sei ein Ausdruck aus dem Geburtenregister. Das sei zwar keine offizielle Geburtsurkunde, reiche aber in der Regel aus, um Kindergeld oder Krankenversicherung zu erhalten.

Auch in Krefeld nutzt das Standesamt die Möglichkeit, einen Registerausdruck auszuhändigen. Bei späterer Vorlage fehlender Unterlagen könne dann noch nachträglich eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, teilt Angelika Peters von der Pressestelle der Stadt Krefeld mit. Nach den Erfahrungen der Behörden sei es häufig möglich, die notwendigen Dokumente aus den Herkunftsstaaten zu bekommen. Natürlich verursache das etwas Aufwand. „Die deutschen Auslandsvertretungen haben im Übrigen für jedes Land spezifische To-do-Listen, die beschreiben, wo und wie Urkunden beschafft und legalisiert werden können“, sagt Peters.

Auch in Viersen würden regelmäßig vorläufige Bescheinigungen über Geburten ausgestellt, sagt Frank Schliffke, Pressesprecher der Stadt. Ab und zu gebe es „Gemecker“. Das gehe meist von den Betreuern oder Flüchtlingen aus, die mit dem alternativen Prozedere unzufrieden sind.

Ändern könne man am gängigen Verfahren trotzdem nichts. „Das Personenstandsrecht ist sehr streng. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht“, sagt Schliffke. Wenn die Identität der Eltern nicht dokumentiert sei, könne keine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Für Kinder von Syrern bestehe aber beispielsweise eine realistische Möglichkeit, rückwirkend das offizielle amtliche Dokument zu erhalten. „Syrien hat noch ein funktionierendes Urkundenwesen“, sagt Schliffke. Über die syrische Botschaft in der libanesischen Hauptstadt Beirut könnten die Eltern fehlende Dokumente anfordern und so zur Geburtsurkunde für ihr Kind gelangen.