Freiheitsberaubung: Alle Bandenmitglieder sind verurteilt
Ein Täter bekommt vom Krefelder Landgericht vier Jahre Haft, ein weiterer ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.
Raub, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung. Bereits im vergangenen Jahr berichtete die WZ über die Verurteilung eines Täterduos wegen der genannten Straftaten zu sechseinhalb und drei Jahren Haft. Ein dritter Beteiligter wurde freigesprochen. Nun hat das Landgericht zwei weitere Mitglieder der Bande verurteilt, nachdem auch sie festgenommen worden waren: einen 25-Jährigen zu vier Jahren Haft und einen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Hauptvorwurf: erpresserischer Menschenraub.
Die beiden Täter hatten im Februar 2015 zusammen mit den zuvor Gefassten einen Mann in seiner Krefelder Wohnung stundenlang festgehalten, geschlagen, getreten, verletzt und seine Handys, Tablets sowie seine Bankkarte geraubt.
Nachdem der Geschädigte keine Person benennen konnte, die bereit war, ein Lösegeld für ihn zu zahlen, hatten ihn drei der Täter zu einer Bankfiliale begleitet, um 1000 Euro von seinem Konto abzuheben und sich damit freizukaufen. Dort gelang es dem Geschädigten, um Hilfe zu rufen, woraufhin die Täter flüchteten und die Freiheitsberaubung endete.
Die damaligen Untersuchungen ergaben, dass es sich um eine Tat im Rotlichtmilieu handelte. So soll der Geschädigte mit der Freundin von einem der Täter sexuellen Kontakt gehabt haben. Das Motiv der Täter lautet daher Eifersucht. Dieser Hintergrund spielte allerdings bei der jetzigen Urteilsfindung keine Rolle. Das Gericht blieb mit vier Jahren Haft für den 25-Jährigen ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwältin — nicht zuletzt, weil er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat. Außerdem hat er freiwillig einen Schadensausgleich von 1000 Euro an den Geschädigten gezahlt und sich bei ihm entschuldigt. Die Richterin ordnete die Fortsetzung der Haft an.
Beim Strafmaß gegen den zum Zeitpunkt der Tat 14-Jährigen griff das Jugendstrafrecht. Staatsanwältin und Gericht stimmten bei der einjährigen Jugendstrafe überein, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist und wegen günstiger Sozialprognose nicht höher ausfiel. Die Mutter des heute 17-Jährigen verzichtete auf Rechtsmittel, womit das Urteil rechtskräftig ist.