Landgericht Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung
Gericht verurteilt 32-Jährigen wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung.
Krefeld. „Wie sieht denn das Gesicht einer Frau aus, die gerne Geschlechtsverkehr haben möchte?“ Das fragte der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Krefeld den Angeklagten am Freitagvormittag mit einigem Unglauben. Dieser hatte zuvor gesagt, dass er einer Frau, wegen deren Vergewaltigung er angeklagt war, im Gesicht ansehen konnte, dass sie Sex mit ihm wollte. Beantworten konnte der Angeklagte diese Frage nicht. Genauso wie er oft Detailfragen nach den Abläufen einer Nacht im September 2015 nicht beantworten konnte. Er beharrte bis zum Schluss darauf, dass es nur einen einvernehmlichen Liebesakt gegeben hatte. Das sah das Gericht ganz anders. Es verurteilte den 32-Jährigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren unter anderem wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Das Urteil wurde noch am Freitag rechtskräftig. Außerdem muss er 8000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.
Die Frau konnte die Tat noch sehr genau beschreiben. Sie wurde zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, aber die Staatsanwältin schilderte in ihrem Abschlussplädoyer all die Grausamkeiten, von denen die Frau erzählt hat. Über zwölf Stunden sei die damals 18-jährige Krefelderin in der Gewalt des Mannes gewesen. Der habe sie unter einem Vorwand aus dem Haus gelockt, in sein Auto gezwungen und sie nach stundenlanger Irrfahrt, in der er sie geschlagen und beleidigt habe, in einem Waldstück zweimal vergewaltigt. Er habe die Frau danach sogar noch fotografiert. „Der Angeklagte hat sich verachtend und erniedrigend gegenüber ihr verhalten“, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte daher eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Als Motiv nannte sie, dass der Angeklagte nicht damit leben konnte, dass die Frau ihn nach einer kurzen Beziehung verlassen habe.
Die Rechtsanwältin der Nebenklage, die das Opfer vertrat, sagte, dass die Tat noch immer starke Nachwirkungen habe. Noch immer könne die Frau nicht arbeiten. Kinder bekommen oder heiraten könne sie nun aus religiösen Gründen auch nicht mehr. Der Vater hätte einen Herzinfarkt bekommen, als er die Fotos seiner Tochter gesehen habe, die der Angeklagte mit dem Handy einer Tante geschickt habe. „Wenn man sich Fotos von vor der Tat ansieht und die Geschädigte heute trifft, dann sieht man: Das Lächeln ist komplett aus ihrem Gesicht gewichen.“