Gericht „Ein Schlag ins Gesicht der Opfer“

Krefeld · Menschenrechtler und Politiker kritisieren die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Fall Hartmut Hopp scharf.

Hartmut Hopp floh 2013 von Chile nach Deutschland und lebt seitdem in Krefeld.

Foto: ja/Jochmann, Dirk (dj)

Eine gefühlte Ewigkeit haben die Hinterbliebenen derer, die in der Colonia Dignidad gefoltert, missbraucht und ermordet wurden, auf diesen Tag gewartet. Der Urteilsspruch gegen Hartmut Hopp sollte ihnen auch ein Stück Gerechtigkeit geben. Dreieinhalb Jahre lang hatte sich die deutsche Justiz auf Bitten der chilenischen Regierung mit der Frage beschäftigt, ob Hartmut Hopp, der ehemalige Krankenhausleiter auf dem Sektengelände und Mitglied der Führungsebene, sich der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen schuldig gemacht hat oder nicht.

Laut den Richtern am Oberlandesgericht reichen die Feststellungen in den chilenischen Urteilen nicht aus, um Hartmut Hopp die Tatvorwürfe nach deutschem Recht nachzuweisen. Hopp bleibt auf freiem Fuß. Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.

Renate Künast: „Das ist
ein schwarzer Tag“

Das Ergebnis macht Menschenrechtler, Opfervertreter und Politiker sprachlos. „Diese Entscheidung wird vielen Opfern der Colonia Dignidad sehr weh tun. Denn die meisten sind traumatisiert von ihrer Zeit in der Colonia, die für viele sexuelle Gewalt bis zu Elektroschocks und täglicher Zwang bedeutete“, beklagt Renate Künast (Grüne). Die Bundestagsabgeordnete hatte die Aufarbeitung der Verbrechen in der Colinia Dignidad als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages in der Vergangenheit mit ins Rollen gebracht. Gerichtsschelte wolle sie zwar nicht betreiben, erklärte aber: „Das ist ein schwarzer Tag. Bärbel Bohley sagte in solch einer Situation mal: ‚Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen’.“

Wolfgang Kaleck, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), geht sogar noch einen Schritt weiter: „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Die Menschen, die die Verbrechen in der Colonia Dignidad überlebten, haben ebenso wie die Angehörigen der Toten und ‚Verschwundenen’ Gerechtigkeit verdient. Die deutsche Justiz aber verwehrt die juristische Aufarbeitung.“

Weit weniger emotional nimmt Axel Stahl das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Kenntnis. „Es gibt da dieses schöne Bonmot: ‚Zwei Juristen, drei Meinungen.“ Parallel laufende Ermittlungen gegen Hopp seien von dem OLG-Urteilsspruch nicht betroffen. „Es handelt sich dabei um einen anderen Ermittlungsstrang, der nichts mit dem Urteilsspruch aus Chile zu tun hat. Wir sind weiterhin dabei, Unterlagen der Sekte zu prüfen“, so Stahl. Ermittelt wird gegen Hopp auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden dreier Männer, die auf dem Gelände der Sekte, 400 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago de Chile, umgekommen sein sollen.

Verteidiger spricht von verlorenen Jahren für seinen Mandanten

Genugtuung herrscht hingegen auf der Gegenseite. Hopp-Verteidiger Helfried Roubicek teilte nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts mit: „Hartmut Hopp hat von Anfang an gewusst, dass ihm Unrecht geschieht [...] Nach deutschen Kriterien ist Hartmut Hopp in Deutschland nicht strafbar für das, wozu er durch viele Jahre des Strafverfahrens insbesondere mittels eines extrem obsoleten chilenischen Strafprozessverfahrensgesetzes schuldig sein sollte und im fernen Chile in drei Instanzen verurteilt wurde.“

Verteidiger Roubicek beklagt außerdem, dass sein Mandant in der Vergangenheit auf Schritt und Tritt verfolgt worden sei und spricht von verlorenen Jahren, die ihm niemand zurückgeben könne.