Gericht: Angeklagter wählt 60-mal den Notruf
Die Tat ist drei Jahre her. Nun soll geklärt werden, ob der 44-Jährige psychisch krank ist.
Krefeld. Alkohol spielt im Leben eines 44-jährigen Krefelders mutmaßlich eine ziemlich unrühmliche Rolle. Zumindest ist er laut Staatsanwaltschaft immer dann betrunken, wenn er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Ob sich das bei ihm auch in einer psychischen Erkrankung niederschlägt und der Mann daher in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss, prüft derzeit das Landgericht Krefeld.
Im April 2015 soll er — stark alkoholisiert — seinen Mitbewohner mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben. Als daraufhin die Polizei kam, soll sich der Mann heftig gegen die Beamten gewehrt haben. Ebenfalls mit einigen Promille soll er im Mai desselben Jahres mit seinem Handy 60-mal grundlos den Notruf gewählt haben. Der Gutachter wird nun zu entscheiden haben, ob bei dem Mann eine psychische Erkrankung vorliegt, die ihn zu einer Gefahr für sich selbst oder die Gesellschaft machen könnte.
Der Mann sollte sich bereits wegen der Vorwürfe vor dem Amtsgericht verantworten. Der seinerzeit zuständige Richter hatte aber Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten, weswegen nun ein psychiatrischer Gutachter darüber entscheiden soll. Das geht aber nur vor dem Landgericht. Denn immerhin kann dabei herauskommen, dass ein Mensch eine solche Gefahr für die Gesellschaft ist, dass er auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie muss.
Das Verfahren wird noch in dieser Woche fortgesetzt. sp