Prozess Gericht: Buchhalterin unterschlägt 226 000 Euro

36-Jährige wird zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Angeklagte gesteht das Vergehen.

Foto: Nikolas Golsch

Krefeld. Fast 226 000 Euro hat eine 36-jährige Frau bei einem Krefelder Unternehmen unterschlagen. Dafür wurde die Buchhalterin aus Kempen am Donnerstag vom Schöffengericht zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Von 2011 bis 2015 hatte die Angeklagte Überweisungen auf ihr eigenes Konto getätigt, oder direkt Einkaufsrechnungen über das Firmenkonto beglichen. Dabei ging es um Beträge zwischen knapp 60 bis hin zu 8600 Euro.

Aufgefallen ist das in der Zweigstelle eines Schokoladenherstellers nicht. Der ehemalige Vertriebsleiter des Unternehmens gab sich im Zeugenstand entsprechend zerknirscht. Die Angeklagte habe seine Bankkarte für die Überweisungen bekommen, weil ihre defekt gewesen sei. Aber eigentlich wäre er mit seiner Karte derjenige gewesen, der die Überweisungen hätte freigeben sollen. Er sei, aufgrund von Außenterminen, auch nicht so viel anwesend gewesen, um die Bankunterlagen zu kontrollieren.

50 000 bis 60 000 Euro buchte sich die Angeklagte durchschnittlich pro Jahr ab. Ihr Arbeitgeber machte einen jährlichen Umsatz von rund sieben Millionen Euro. Trotz Steuerbüro und einer internen Revision vom Firmen-Hauptsitz in Belgien blieb die Unterschlagung unentdeckt. Bis zu dem Tag, als der ehemalige Lebensgefährte der Angeklagten eine anonyme Anzeige an das Unternehmen schickte. „Ich bin froh, dass mein Ex mich angezeigt hat. Ich weiß nicht, ob ich sonst den Absprung geschafft hätte“, sagte die voll geständige Frau. Sie habe unter Kaufsucht gelitten und sei noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. So habe sie das Geld auch für Schönheitsoperationen ausgegeben, um ihr Selbstwertgefühl zu steigern.

Auch das Gericht sagte in seiner Urteilsbegründung, dass es der Täterin sehr leicht gemacht wurde. „Das war im Grunde wie ein offenes Portemonnaie, und die Angeklagte hat sich daran bedient.“ Wichtige Sicherheitsmechanismen, wie das „Vier-Augen-Prinzip“, seien in der Firma unterlaufen worden. „Oft passiert so etwas aus Bequemlichkeit.“

Die Angeklagte muss sich zukünftig nicht nur straffrei führen, sondern auch jeden Monat 100 Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. Sie hat noch im Gerichtssaal erklärt, dass sie das Urteil nicht anfechten wolle.