Gericht fällt Urteil zehn Jahre nach Tat
Angeklagter handelt unerlaubt mit Arzneimitteln.
Dem 54-jährigen Angeklagten fehlten nach dem Urteilsspruch der Richterin am Landgericht, einer 16-monatigen Haftstrafe auf Bewährung, die Worte. Verteidiger Jörg Hintzen erklärte die psychische, fast unmenschliche Belastung seines Mandanten: „Mehr als zehn Jahre zog sich das Verfahren mit Revision über den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof hin, wobei dem angeklagten Familienvater permanent das Gefängnis drohte.“ Der selbstständige Handelsvertreter für rezeptfreie Medikamente hatte laut Anklageschrift zwischen Juni 2007 und November 2008 an einen nicht identifizierten Auftraggeber aus Mexiko mehr als 100 Millionen Ephedrin-Tabletten über ein in Brüssel ansässiges Unternehmen verschickt und dafür als Provision fast eine halbe Million Euro kassiert. Schon bei der ersten Befragung durch die Polizei war er in vollem Umfang geständig.
Das Landgericht hatte den Mann 2013 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Begründung: Handel in 14 Fällen mit Grundstoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln in Mexiko verwendet werden sollten — in diesem Fall zu Methamphetamin. Der Angeklagte gab zu, von der Verwendung gewusst zu haben. Ins Gefängnis einrücken musste der Krefelder nicht — es ging in die Revision. Der Bundesgerichtshof ließ sich bis Ende Oktober 2015 Zeit, bis er die erste Entscheidung des Landgerichts aufhob. Das dauerte unter anderem deshalb so lange, weil der BGH zur Auslegung europarechtlicher Bestimmungen die Meinung des Europäischen Gerichtshofs einholte. Bei der Entscheidung stand die Frage im Mittelpunkt, inwieweit Ephedrin-Tabletten als Grundstoff für die Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können. Verteidiger Hintzen legte größten Wert darauf, dass das Urteil durch Zustimmung aller Parteien rechtskräftig ist, damit seinem Mandanten nicht eine weitere rechtliche Verfolgung droht. wop