Gericht: Gefälschte Taschen auf Märkten verkauft
Privater Ermittler kam Fälschern auf die Spur — getarnt als normaler Käufer.
Krefeld. Einblicke in den Handel mit gefälschter Markenware und die Strategien der geschädigten Unternehmen gab es gestern am Amtsgericht: Wegen Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz wurden dort zwei 48 und 25 Jahre alte Krefelder jeweils zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie müssen zudem 2000 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Amtsrichter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten gefälschte Handtaschen eines deutschen Designers vorsätzlich und gewerbsmäßig verkauft hatten. So seien der 48-jährige Busfahrer und der arbeitslose 25-Jährige über die Trödelmärkte gezogen und hätten sich auf Kosten des Designers eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft.
Da in den vergangenen Jahren extrem viele gefälschte Handtaschen des Labels auf deutschen Trödelmärkten aufgetaucht waren, hatte die geschädigte Firma ein Markenschutzbüro mit den Ermittlungen betraut. Daraufhin hatte sich der jetzt als Zeuge geladene Ermittler auf einem Kölner Markt als Kunde ausgegeben und bei einem der Angeklagten eine gefälschte Handtasche gekauft. „Das ist gängige Praxis in unserer Branche“, so der 58-Jährige. „Wir sind auf den Trödelmärkten unterwegs, filmen, reden mit den Leuten, dokumentieren, kaufen.“
Als Sachverständiger habe er dann schnell erkannt, wo die wichtigen Markenmerkmale seines Auftraggebers fehlten oder verändert wurden. Der Designer erstattete Anzeige.
Auf Anraten ihrer Verteidiger hatten beide Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Anwälte stellten die Anschuldigungen als haltlos dar und plädierten auf Freispruch. Darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Es seien genügend Belege für eine Verurteilung vorhanden, so der Richter.