Bewährung Gericht: Langes Martyrium für eine junge Mutter
Der ehemalige Lebensgefährte stellt der jungen Frau nach und bedroht sie. Er wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Krefeld. Das Urteil kam überraschend schnell: Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ein 29-jähriger Krefelder bekam mit seinem Geständnis vor dem Krefelder Schöffengericht gerade noch einmal „die Kurve“. Der Vorsitzende Richter hatte am zweiten Verhandlungstag gegen den Angeklagten, der wegen verschiedener Delikte auf der Anklagebank saß, ein sogenanntes Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwalt, Verteidiger und der Kammer angeregt.
Danach gab es eine längere Pause, in welcher der Anwalt mit dem Angeklagten sprach. Die meisten Vorwürfe wie Nachstellung, falsche Verdächtigung und Bedrohung seiner ehemaligen Lebensgefährtin gab der Angeklagte danach zu. Deshalb konnte auch ein halbes Dutzend Zeugen, darunter drei Polizeibeamte, entlassen werden.
Immer wieder hatte der 29-Jährige seine ehemaligen Lebensgefährtin nachgestellt. Obwohl ihm vom Familiengericht ein Kontaktverbot auferlegt worden war. Es hätte nur eine Pause gegeben, als der Angeklagte in Untersuchungshaft gesessen hätte. Sie habe jedoch immer wieder wegen der gemeinsamen Kinder versucht, einen „vernünftigen“ Kontakt zu halten. Dies sei aber nicht möglich gewesen. Eine ehemalige Freundin und Arbeitskollegin hatte vor Gericht von den andauernden Nachstellungen des Angeklagten und ständigen Anrufen berichtet.
Nachdem das Gericht bei einem Vorfall die Einstellung beschloss, beantragte der Staatsanwalt die verhängte Freiheitsstrafe und der Verteidiger schloss sich diesem Vorschlag an. Nach kurzer Beratung sprach die Kammer das Urteil, das zur Bewährung ausgesetzt wird.
In seiner Begründung ging der Vorsitzende Richter auf die Untersuchungshaft ein und sprach von deren läuternder Wirkung auf den Angeklagten. Er begründete auch, warum das Gericht ihm trotz der Vorfälle innerhalb einer Bewährung nun eine zweite Chance einräumt. „Sie haben sich hier nicht gut präsentiert, doch haben wir gespürt, dass sie eine tiefe Beziehung zu ihrer ehemaligen Lebensgefährtin empfunden haben. Trotzdem haben Sie sich falsch verhalten. Dass Sie auch wegen der beiden gemeinsamen Kinder in Zukunft einen „vernünftigen“ Kontakt beabsichtigen, hat uns zur nochmaligen Bewährung bewogen“.
Die Bewährungszeit unter Aufsicht einer Bewährungshelferin wurde auf drei Jahre festgesetzt. Dazu muss der Bestrafte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.