Gericht: Streit um Beweise gegen Bande

Bei einem Prozess stehen die Beweismittel in Frage.

Krefeld. Im Prozess um eine fünfköpfige Bande aus Drogendealern, Räubern und Einbrechern muss sich das Landgericht mit einem Antrag eines Verteidigers befassen, der die Telefonüberwachung der Angeklagten als „verfassungswidrig“ kritisiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung im März könnten die bei den Ermittlungen erlangten Daten nicht mehr als Beweismittel im Verfahren verwendet werden.

Schon während der vorhergehenden Verhandlungstage, die sich mit der Telefonüberwachung der Angeklagten befasst haben, hatten die Verteidiger diverse Widersprüche gegen die Verwendung der Protokolle eingelegt — ohne Erfolg. Auch diesmal schließen sich die restlichen Anwälte wieder dem Antrag an.

Erwartungsgemäß sieht der Staatsanwalt die Sache anders und verweist darauf, dass das Urteil vom Verfassungsgericht keine Anwendung finden könne.

Die fünf Angeklagten im Alter von 24 bis 41 Jahren aus Albanien, Rumänien und Ex-Jugoslawien hören dem Hin und Her mit Hilfe ihrer Übersetzer zu. Manchmal schmunzeln sie. Seit Oktober sitzen sie auf der Anklagebank. Die Bande war in Geschäfts- und Privathäuser eingestiegen, hatte aber auch mit Heroin und Kokain gehandelt. Die Männer blicken hohen Haftstrafen entgegen.

Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt. Ein Urteil könnte es Ende Januar geben.