Gräber werden eingeebnet
Stadtteile. Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen wird vom Fachbereich Grünflächen der Stadt regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät.
Die Friedhofsabteilung weist darauf hin, dass jetzt wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. Welche es sind, steht im Amtsblatt Nummer 44 vom 2. November (hängt in Krefeld, in Uerdingen, Hüls und Fischeln in den Rathäusern aus und ist im Internet zu finden unter krefeld.de/amtsblatt). Dabei sind jeweils Feld, Grabnummer und Name erwähnt.
In der Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instandzusetzen. Geschieht das nicht, werden die Grabstätten eingeebnet. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt an die Stadt zurück. Zudem sind für zahlreiche Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben.
Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden. Ansonsten werden die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen entfernt und gehen in das Eigentum der Stadt über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.