Gericht Grasgeruch verrät 27-jährigen Krefelder
Polizei findet kiloweise Marihuana in der Wohnung des jungen Mannes. Und einen als iPhone getarnten Elektroschocker. Jetzt muss er sich vor dem Landgericht verantworten.
Krefeld. Fast viereinhalb Kilogramm Marihuana hat die Polizei im März in der Einzimmerwohnung eines 27-jährigen Krefelders gefunden. Seit Donnerstag muss er sich wegen Drogenhandel vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte war seinerzeit einer Zivilstreife aufgefallen, die sich in dem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt aufhielt, in dem auch das Apartment des Mannes liegt.
Der Mann roch kräftig nach Marihuana, so sagt es das Festnahmeprotokoll. Er hatte auch immerhin 200 Gramm „Gras“ dabei. Als die Polizei ihn daraufhin kontrollieren wollte, ergriff er die Flucht.
Damit kam er aber nicht weit und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung stießen die Beamten auf Drogen in allen Räumen. So gab es eine Sporttasche im Badezimmer gefüllt mit rund drei Kilogramm Marihuana, während sich in der Küche und im Wohnzimmer Stoff-Tütchen in Schränken und Schubladen verbargen.
Außerdem lag dort ein als iPhone getarnter Elektroschocker. Vor Gericht ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen, dass die Drogen in der Wohnung nicht von ihm, sondern von einem Bekannten seien. Er habe nur hin und wieder Kleinstmengen für den Eigenverbrauch und zum Verkauf entnommen. Das habe ihm der Eigentümer der Drogen, dessen Namen er in der Hauptverhandlung nannte, erlaubt.
Auch der Elektroschocker habe nicht ihm, sondern seiner Freundin gehört. Die habe so einen zu ihrem Schutz und ihn wohl einfach mal bei ihm vergessen. Die 20-jährige Freundin machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Denn inzwischen sei sie mit dem Angeklagten verlobt. Zwar habe es noch keinen förmlichen Antrag gegeben, die Entscheidung zu heiraten sei aber schon gefallen. „Ich konnte ja jetzt im Gefängnis keinen Ring für einen Antrag basteln“, sagte der Angeklagte.
Ob es sich bei der Verlobung nur um eine taktische Entscheidung handeln könnte, weil erst diese Verbindung ein Schweigerecht erlaubt, zog das Gericht nach den übereinstimmenden Aussagen des Paares zu ihrer Liebe nicht in Zweifel. Für wie lange und ob der Angeklagte überhaupt ins Gefängnis muss, wird sich frühestens am nächsten Mittwoch klären. Dann wird das Verfahren fortgesetzt.