Gebühren Müll, Straßenreinigung, Friedhöfe: Stadt dreht an der Gebührenschraube

Krefeld · Stadtrat soll am Mittwoch die neuen Sätze absegnen, auch für Abwasser. Doch manchmal wird’s sogar billiger – etwa bei manchen Mülltonnen.

Fuhrpark der GSAK Krefeld, Bruchfeld

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Neben den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen müssen sich die Krefelder im neuen Jahr auf eine weitere Kostensteigerung einstellen: Die Stadt beziehungsweise der Kommunalbetrieb Krefeld erhöht eine Reihe von Gebühren. Das betrifft sowohl die Müllabfuhr, als auch Straßenreinigung, Bestattungen und Abwasser. Die Gebührenkalkulationen für 2023 werden dem Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch im Seidenweberhaus zur Verabschiedung vorgelegt. Für die einzelnen Bereiche ergibt sich folgendes Bild:


Abfall: Hier steigen zwar die Gebühren im Durchschnitt aller Tonnengrößen von 60 bis 5000 Liter Abfallvolumen um 3,78 Prozent.  Für den Großteil der Krefelder Anlieger freilich werden die Abfallgebühren im nächsten Jahr günstiger. Ein paar Beispiele: Für die kleine 60-Liter-Tonne sinkt die Gebühr bei 14-täglicher Leerung von 137,28 auf 105,84 (bei Benutzertransport, wenn man die Tonne selbst an den Straßenrand stellt);  beim Abtransport durch die GSAK sinkt die Gebühr von 179,52 auf 151,92 Euro. Bei der 120-Liter-Tonne zahlt man bei wöchentlicher Leerung nun 528,84 für den Benutzertransport, im Vorjahr war es mit 549,12 mehr als 20 Euro teurer; beim Mannschaftstransport sinkt die Gebühr von 633,60 (2022)  auf 621,12 Euro. Wird die 120-Liter-Tonne nur alle zwei Wochen geleert, ,zahlt man 314,52 statt 319,56 Euro.

Teurer wird es dagegen bei den Groß-Tonnen. Für die 240-Liter-Variante zahlt man bei Benutzertransport 1033,08 Euro, das sind 13,3 Prozent mehr als 2022 (911,64 Euro); beim Mannschaftstransport steigt die Gebühr von 996,12 auf nun 1125,36 Euro.  Zwischen 12,4 und 14 Prozent steigen auch die Gebühren für die noch größeren, in der Regel gewerblich genutzten Tonnen mit 1100, 3000 oder gar 5000 Litern. Im Schnitt 9,1 Prozent drauflegen muss 2023 auch, wer eine zusätzliche Biotonne bestellt. Zur Begründung für die Anhebung der Gebühren insgesamt führt der KBK ein erhöhtes Entgelt an die GSAK von 1,67 Millionen und einen um 471 000 Euro geringeren Überschuss aus den Vorjahren an.

Kehrmaschine Rosenmontag, Ostwall/ Rheinstra§e GSAK

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)


Straßenreinigung: Hier beantragt der Kommunalbetrieb eine Erhöhung der Gebührensätze in den sieben Reinigungsklassen  um durchschnittlich 9,5 Prozent. Für Anliegerstraßen in der gängigsten Klasse 4 (hier ist die Stadt verantwortlich für eine einmalige Reinigung in der Woche von Straße und Gehweg) sind ab Januar 10,97 Euro je Frontmeter zu zahlen, bislang waren es 10,02 Euro. Auf größeren innerörtlichen Straßen steigt die Gebühr von 9,02 auf 9,87 Euro je Meter. Beim Winterdienst, wenn nicht die Hauseigentümer Schnee und Eis beseitigen müssen, steigt die Gebühr über die verschiedenen Straßengruppen hinweg im Schnitt um 7,5 Prozent an.


Abwasser: Hier ist die Entwicklung für die Bürger insgesamt erfreulich. Das liegt am Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom Mai, das die Gebührenkalkulationspraxis einer Stadt für rechtswidrig erklärt hat, weil dabei stets ein zu hoher kalkulatorischer Zinssatz angesetzt worden war. Daraus zieht man nun auch in Krefeld Konsequenzen. So werden für das laufende Jahr 2022 rückwirkend die Gebühren reduziert: Bei Schmutzwasser von 3,17 auf 2,97 Euro je Kubikmeter, bei Regenwasser von 1,15 auf 0,92 Euro und beim Grundwasser von 1,64  auf 1,31 Euro. Für 2023 dagegen stehen  wieder kleine Erhöhungen an – beim Schmutzwasser auf 3,03, beim Regenwasser auf 0,96 und beim Grundwasser auf 1,37 Euro je Kubikmeter. Als Begründung werden in der Ratsvorlage die „erhöhte Inflation“ sowie steigende Personalkosten genannt. 

Friedhof, Fichtenhain, Krefeld

Foto: samla.de


Friedhöfe/Bestattungen: Auch hier werden steigende Personal- und Materialkosten als Gründe für im Schnitt 11,2 Prozent höhere Gebührensätze genannt. Außerdem erwartet  die Stadt steigende Fallzahlen. Für die Sargbestattung müssen ab 2023 1170 statt 1095 Euro bezahlt werden, für die Urnenbestattung 268 statt 265 Euro. Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle steigt von 283 auf 297 Euro. Auch der Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten wird in der Regel um die elf Prozent teurer: Für die Reihengrabstätte steigt die Gebühr von 1500 auf 1680 Euro; für das Rasengrab mit Einzelgedenkstätte von 5070 auf 5640 Euro.