Kaiser düpiert die Hochschule
Man wäre fast geneigt zu lachen, wenn der gesamte Vorgang nicht so traurig wäre: eine Professorin, die die Hochschule und die Studierenden für ihre Privatfehde mit dem deutschen Rechtsstaat instrumentalisiert.
Eine Hochschule, die das nicht merkt oder merken will und lange keine klare Linie in der Kommunikation findet.
Ein Arbeitsgericht, dem nichts anderes übrigbleibt, als die Demission Kaisers als unrechtmäßig einzustufen, weil der Hochschule ganz offensichtlich unnötige Formfehler unterlaufen sind. An dieser Stelle funktioniert der Rechtsstaat ganz hervorragend und Nutznießerin ist ausgerechnet seine Feindin. Grotesk.
Der öffentliche Eiertanz der Hochschule zwischen dem hohen Gut der Forschung, der eigenen Gesichtswahrung und ihrer Verantwortung für die Studierenden, hat im Sommer sogar die Landespolitik auf den Plan gerufen. Mit dem Ergebnis, dass Präsident Hans-Hennig von Grünberg Fehler einräumt und den ja nicht unkomplizierten Fall Kaiser zur Chefsache erklärt. Das ist souverän.
Die offensichtlich schlampige, mindestens nicht gerichtsfähige, Abmahnpraxis der Hochschule lässt uns darum ratlos zurück. Eine Person wie Kaiser, die bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen ist, um ihre Verbeamtung auf Lebenszeit zu erstreiten, muss ernst genommen werden nehmen. Dass der Pressesprecher am Tag eines solchen Urteils um 18.30 Uhr nicht mehr zu erreichen ist, passt leider ins Bild.