Kalaschnikow im Schlafzimmer - 40-Jähriger verurteilt
Das Amtsgericht verurteilte den Krefelder wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Der Mann gab an, nur Aufbewahrer zu sein. Man habe ihn unter Druck gesetzt.
Krefeld. Als „Waffenaufbewahrer“ wurde am Donnerstag ein 40-jähriger Angeklagter zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Beim Angeklagten Ö. wurden bei einer Hausdurchsuchung im Januar 2013 ein ungeladenes Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow (Modell: AK 8374) und ein umgebauter Revolver der Marke „Smith & Wesson“, Kaliber 44 Magnum, mit dazugehöriger Munition gefunden.
Desweiteren fanden die Beamten unzählige Patronen scharfer Munition für diverse andere Feuerwaffen. Versteckt waren Waffen, Magazine und Patronen in einer unverschlossenen Plastikkiste auf dem Kleiderschrank des Angeklagten im Schlafzimmer.
Während Ö. bei der Wohnungsdurchsuchung noch angegeben hatte, Waffen und Zubehör nicht zu kennen, legte er vor Gericht ein umfangreiches Geständnis ab. „Ich habe die Waffen für andere Leute aufbewahren müssen, die mich unter Druck gesetzt haben“, erklärte er. Die Plastikkiste habe er extra auf dem Kleiderschrank verstaut, damit seine drei Kinder nicht an die Waffen gelangen konnten.
Während Ö. mit dem Besitz des Revolvers und der Munition gegen das Waffengesetz verstoßen hatte, wäre der Besitz der Kalaschnikow nach Kriegswaffenrecht zu verhandeln gewesen. „Wir können hier nicht von einem minderschweren Fall ausgehen, da wir den Angeklagten nicht als Sammler historischer Kriegswaffen betrachten dürfen, sondern als Aufbewahrer“, urteilte das Gericht.
Zu Gute gehalten wurde Ö., dass er sein Schweigen zum Besitz der Waffen noch rechtzeitig gebrochen hatte. Außerdem hatte er seinen Wohnsitz von Krefeld ins Ruhrgebiet verlegt, um mit den Männern, die Druck auf ihn ausgeübt hatten, nicht mehr in Kontakt zu geraten. Wofür die Waffen indes bestimmt waren, konnte nicht abschließend geklärt werden.