Kanal-Tüv: Das Land kommt langsam in die Puschen
Am Montag soll auch die Stadt Krefeld ein Ministerialerlass erreichen, der Hauseigentümern mehr Klarheit bringt.
Krefeld. Die Diskussion der letzten Wochen war bisweilen wirr und mit Schreckensszenarien angereichert: Bei der Druckluftprüfung von Kanalhausanschlüssen in Wasserschutzzonen könnten die Rohrleitungen erst richtig beschädigt werden, weil sie förmlich in die Luft gejagt würden. „Blödsinn“, entfährt es Umweltamtsleiter Helmut Döpcke, „da wird mit 400 Millibar Druck gearbeitet. Das entspricht dem Aufblasen eines Luftballons“.
Aber Luft ist nicht das einzige Element, mit dem geprüft werden kann, ob aus einem Rohr Fäkalien ins Grundwasser gelangen könnten. In einem am Freitag fertiggestellten Ministerialerlass des Landesumweltministers, der am Montag auch die Krefelder Stadtverwaltung erreichen dürfte, heißt es: „Die in der Regel preiswerteste Art der Dichtheitsprüfung stellt die Wasserstandsfüllprüfung dar.“
Dabei werde die Leitung abgesperrt, die Rohre bis über 50 Zentimeter über den höchsten Punkt mit Wasser gefüllt und über 15 Minuten gehalten. „Die Leitung gilt als dicht, wenn eine bestimmte Wasserabzugsmenge nicht überschritten wird“, heißt es unter anderem in dem Erlass.
Mit diesem Erlass ist nun allerdings auch klar, dass es in NRW zwei Prüfverfahren geben wird: Nämlich für die vor 1965 und innerhalb von Wasserschutzzonen (rund 6000 in Krefeld) errichteten Kanalanschlüsse und die außerhalb der Schutzgebiete (rund 100 000) gelegenen Anschlüsse, bei denen die Prüfung mit einer ferngesteuerten Kamera ausreicht. Als Fristen gelten nach wie vor Ende 2015 bzw. Ende 2013 (für Kanäle in Wasserschutzzonen).
Bereits im Februar dieses Jahres hatten CDU, SPD und Grüne im Landtag einen Erlass-Entwurf gefordert, der im wesentlichen drei Punkte umfasste: Ein landeseinheitliches Prüfprotokoll, die Forderung nach Klarstellung zweier Prüfverfahren; nämlich innerhalb und außerhalb von Schutzzonen sowie die Einführung von Schadensklassen. Doch letzteres ist vom Städtetag nicht akzeptiert worden: So einfach könne man Schäden an Abwasserkanälen nicht klassifizieren.
Hoffnungen darauf, dass private Kanalsanierungen im Rahmen des sogenannten „Fremdwassersanierungskonzeptes“ aus Mitteln der NRW-Bank bestritten werden können, dürfen sich Krefelder übrigens nicht machen: Laut Umweltamt gibt es in Krefeld keine größeren zusammenhängenden Gebiete, in denen Fremdwasser (verunreinigtes Grundwasser) in die Hausanschlüsse eindringen und damit die öffentliche Kläranlage überfrachten könnte. Die Daten über solche Gebiete werden derzeit von SWK Aqua erhoben.