Gericht 26-jähriger Geisterfahrer aus Krefeld muss in die Psychiatrie

Krefeld · Ein 26-jähriger Krefelder muss in die geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht führte die Fahrten in den Gegenverkehr auf eine paranoide Schizophrenie zurück.

Einen ernsthaften Vorsatz sich oder andere umzubringen, habe das Gericht nach eigener Aussage bei dem Angeklagten nicht erkennen können.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein 26-jähriger Krefelder muss in die geschlossene Psychiatrie. Das hat am Freitag das Landgericht Krefeld entschieden. Er war am 8. Juni 2017 als Geisterfahrer in Krefeld auf der Hückelsmaystraße unterwegs. Mehrere Autos mussten dem Mann ausweichen und fuhren in den Graben. Er fuhr schließlich gegen einen Baum, stieg aus und lief in den fließenden Verkehr. Dort sprang er auf die Motorhaube eines fahrenden Autos und zertrümmerte mit seinem Knie die Windschutzscheibe. Als der Fahrer ihn abgeschüttelt hatte, setzte er sich an den Fahrbahnrand, bis die Polizei eintraf.

Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Verhalten noch als versuchten Mord angeklagt. Das Gericht wertete es allerdings als versuchte Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung. Dem Mann könne kein ernsthafter Vorsatz, sich selbst umzubringen, nachgewiesen werden und damit auch kein Tötungsvorsatz in Bezug auf andere Menschen. Er hatte zwar vor seiner Tat angekündigt, sich selbst im Straßenverkehr umbringen zu wollen. So etwas habe er allerdings schon öfter gesagt. Außerdem war es aus Sicht des Gerichts widersinnig, erst drei bis vier Kilometer zu fahren, bevor man auf andere Fahrzeuge zuhält. Hätte er sich tatsächlich töten wollen, hätte er das bereits vorher versuchen können.

Das Gericht führte die Taten auf die paranoide Schizophrenie des Mannes zurück. Er habe sich verfolgt gefühlt und sei daher ins Auto gestiegen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Beschuldigten die Krankheit bescheinigt. Er sah den Mann daher immer noch als gefährlich an. Das Gericht teilte die Einschätzung. sp