Straßenverkehr Dyk-Problematik soll gelöst werden
Krefeld · Ein etwa 75 Meter langer Verbindungsweg zwischen Kanes- und Horstdyk, der als Garagenzufahrt genutzt wird, soll geöffnet werden.
Die Emotionen der Anlieger zwischen Kanes- und Horstdyk schlagen derzeit hoch. Es handelt sich um ein seit langer Zeit schwelendes Problem, das sie umtreibt. Anlass ist ein etwa 75 Meter langer Verbindungsweg zwischen diesen Dyks, der nur zu einem Teil als solcher zu erkennen ist, und von den Anliegern als Garagenzufahrt genutzt wird. Der Rest ist mit einer hohen Hecke bewachsen und unzugänglich. Das soll nach ihrer Meinung auch so bleiben. Die Stadt habe den Zustand, so wie er ist, notariell verankert, erklären sie. Die zuständigen Bezirksvertreter haben jetzt einstimmig auf Öffnung entschieden. „Die Mitarbeiter des Kommunalbetriebs Krefeld waren schon hier, um die Hecke zu fällen“, ärgern sich Matthias Schlief und Bastian Köster, die beide an diesem Verbindungsweg wohnen. „Lediglich die Tatsache, dass vor dem 1. Oktober nicht gefällt werden darf, hat sie abgehalten.“ Zur Geschichte der Querelen sagt Köster: „Der unbefestigte Weg beginnt am Horstdyk und läuft auf mein gepflastertes Grundstück zu, das ich mit einer Kette vor der Durchfahrt fremder Leute schützen muss. Denn genau dort verschwenkt der angedachte Weg nach rechts in die Hecke hinein, was keiner erkennen kann.“ Da gebe es nur die Garagenzufahrt des Nachbarn gegenüber.
„Wunsch von 240 Menschen ist wichtiger, als von sechs Anliegern“
Nun haben die Bezirksvertreter in Nord beschlossen, den Weg als Fußweg zu öffnen. „Andere Anlieger möchten ihn als kurze Verbindung für ihre Kinder zu Kita und Bolzplatz sehen und für sich selbst zum Breitendyk hin“, begründet Vorsteher Benjamin Zander den Vorgang. Und weiter: „Der Wunsch von 240 Menschen ist wichtiger, als der von sechs Anliegern.“ Der Grünen-Politiker ist an diesem Morgen vor Ort und stellt sich dem Unmut der Anwohner. Schlief betont einmal mehr: „Der Weg war immer zu.“ Er deutet auf die neu angebrachte grüne Markierung am Anfang des Weges am Horstdyk. Sie zeigt die 1,50 Meter Breite an für den geplanten Durchgang, der – so Zander – keine Beleuchtung bekommen soll.
Was deutlich sichtbar ist: Die Zäune der Grundstücke liegen nahe an den Häusern, lassen also deutlich mehr Platz als die städtischen 1,50 Meter, für Autos, die zu den Garagen fahren. „Passiert dort, neben dem eingezeichneten Weg, beispielsweise ein Unfall, sind wir dort haftbar, denn er gehört zum Grundstück“, erklärt Schlief. „Ziehen wir die Zäune bis zum bisher nicht vorhandenen Weg von 1,50 Meter Breite vor, passt kein Pkw mehr durch, aber auch kein Rettungswagen.“ Was die Nachbarn anführen, ist vor allem der 1991 zwischen der Stadt und den Eigentümern geschlossene notarielle Vertrag. Darin hatte die Stadt im Juni 1991 um die Nutzungserlaubnis eines Grundstücks gebeten, um die Kanalbaumaßnahme durchzuführen. Dort steht auch: „Die Stadt Krefeld teilt mit, dass eine Öffnung des Verbindungsweges nicht erfolgen soll.“ Dies werde im Oktober des gleichen Jahres bestätigt: „Die Stadt Krefeld sichert den Eigentümern insbesondere zu, dass die am Kanesdyk vorhandene Einfriedungsmauer nach Abschluss der Baumaßnahme wieder geschlossen wird.“
Auch die Bezirksvertreter hatten seinerzeit beschlossen, dass die Änderung des Bebauungsplanes so zu erfolgen habe, dass „kein Straßendurchbruch Kanes-/Horstdyk erfolgen wird.“ Außerdem sei, so die Stadt, nur ein drei Meter breiter Weg sinnvoll. Doch hierfür wären Teile der Grundstücke notwendig. Kaufangebote wurden von den Anwohnern abgelehnt. Auf Anfrage der WZ erklärt Stadtsprecher Dirk Senger: „Der Verbindungsweg Horst- und Kanesdyk ist seit dem 17. Dezember 1982 durch den Bebauungsplan 445 rechtskräftig als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Grundstücke für einen Fußweg befinden sich im Eigentum der Stadt. Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen regelmäßig ohne zeitliche Befristung. Insofern ist die Errichtung beziehungsweise Öffnung der Fußwegverbindung sowie eine entsprechende Beschilderung und Widmung auf Grundlage des Bebauungsplanes auch Jahre nach Erlangen der Rechtskraft des Bebauungsplanes rechtlich möglich.“
Durchgang sollte wieder geschlossen werden
Und weiter: „Im Zuge der 1992/1993 durchgeführten Kanalarbeiten wurde den angrenzenden Anwohnern zugesichert, dass der Zustand des Ortes inklusive der am Kanesdyk vorhandenen Einfriedungsmauer nach Abschluss der Maßnahmen wieder hergestellt wird, zur damaligen Zeit der Durchgang auch wieder geschlossen wird.“ Dies sei insbesondere auf die damalige Eigentümersituation – die als Verkehrsfläche festgesetzten Flächen befanden sich nicht im Eigentum der Stadt – zurückzuführen. „Demnach handelte es sich nicht um eine Verpflichtung, den Verbindungsweg grundsätzlich geschlossen zu halten. Alleine aufgrund des bestehenden Planrechtes hätte zu dem Zeitpunkt auch keine anderslautende verbindliche Aussage getätigt werden können.“
Senger: „Ferner stand die seinerzeit vorhandene Mauer nachweislich in einem Abstand von 1,49 Meter zu den Anliegergrundstücken.“ Die Mauer sei demnach faktisch nie eine „Einfriedungsmauer“ gewesen. „Die Stadt Krefeld hatte nach Erlangung des Eigentums an der Fläche – Teil des Flurstücks 1194 zwischen den Häusern Horstdyk 37 und 39 – im Jahr 2002 die Möglichkeit, den im Eigentum befindlichen Verbindungsweg ausgehend vom Kanesdyk zu betreten und über diesen frei zu verfügen.“ Abschließend: „Die Stadtverwaltung hat im Oktober 2021 Kenntnis über die aufgestellten Zaunelemente erlangt, die den öffentlichen Durchgang verhindern. Nach verwaltungsinterner Prüfung des Sachverhaltes werden die Verursacher nun final aufgefordert, die Zaunelemente zu entfernen. Falls dies nicht erfolgt, wird die Stadt Ersatzmaßnahmen vornehmen. Im Anschluss wird die Stadt die Aufbereitung der Fläche für die Nutzung als Fußweg veranlassen.“