Blaulicht Kontrollaktion: Zollbeamte überprüfen Gastronomie-Betriebe in Krefeld
Krefeld · Am Freitag, 13. Oktober, haben Einsatzkräfte des Zolls in gastronomischen Betrieben die Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Anlässlich einer Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld sind am Freitag, 13. Oktober, Betriebe in Krefeld und Tönisvorst überprüft worden. Insgesamt seien sieben gastronomische Betriebe hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung geprüft worden, so ein Sprecher auf WZ-Nachfrage. Es seien rund 40 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt worden.
Es ergaben sich dabei mehrere Sofortmeldeverstöße sowie Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflichten und Verstöße gegen die Ausweispflicht, hieß es weiter. In Krefeld sei ein Arbeitnehmer angetroffen worden, der, gemäß der ihm ausgestellten Arbeitsgenehmigung, nicht in Krefeld hätte arbeiten dürfen. Der Fall wurde an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.
In einem Restaurant in Tönisvorst hätten drei Arbeitnehmer versucht, sich der Kontrolle zu entziehen. Dies konnte jedoch durch die Kontrollkräfte verhindert werden. In einem dieser Fälle wurde ein Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis bei der Ausübung einer Tätigkeit angetroffen. Gegen ihn und den Arbeitgeber seien entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Fall wurde darüber hinaus an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.