Bäder-Planung Bebauungsplan fürs Hülser Schwimmbad
Krefeld · Noch in diesem Monat soll der Stadtrat die Planung für den Neubau des Freibads in Hüls auf den Weg bringen.
Am Dienstag wird sich die Bezirksvertretung Hüls in ihrer Sitzung im Pädagogischen Zentrum der Gesamtschule mehrfach mit dem örtlichen Freibad beschäftigen. Die CDU fordert in einem Antrag die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Doch die Stadtverwaltung ist schon einen Schritt weiter: Den politischen Gremien wird eine Vorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanes für das Schwimmbad vorgelegt. Im Planungsausschuss soll darüber am 18. August beraten werden, ehe der Stadtrat am 20. August in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl den einleitenden Beschluss fällt.
„Mit der Einleitung des Bebauungsplanes 842 – Hölschen Dyk/An der Alten Burg – wird das Baurecht geschaffen, das für die Revitalisierung des Hülser Freibades zwingend erforderlich ist“, betont Bezirksvorsteher Hans Butzen (SPD). Nachdem die Politik und auch die Verwaltung davon überrascht worden seien, dass das Bad ohne baurechtliche Genehmigungen nicht um- oder gar neu gebaut werden könne, müsse jetzt schnell politisch gehandelt werden. „Deshalb bin ich Oberbürgermeister Meyer, den Beigeordneten Schön und Beyer sowie den Mitarbeitenden in den Fachbereichen Sport und Stadtplanung für die zügige Erarbeitung des Planes dankbar.“
Der B-Plan umfasst den Bereich des Freibades und wird im Süden begrenzt durch das Grundstück An der Alten Burg 21, im Westen durch die Straße An der Alten Burg, im Norden durch den Hölschen Dyk und im Osten durch den Landschaftsraum um den Floethbach. Die Fläche ist 11 708 Quadratmeter groß. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren soll das Vorhaben neu auf Rang 22 platziert werden.
Die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wie ihn die CDU vorschlägt, bedürfe laut Verwaltung des späteren Abschlusses eines Durchführungsvertrages. Vertragliche Rechte und Pflichten könnten aber nur zwischen unterschiedlichen Rechtsträgern begründet werden, sodass die Stadt sich nicht selbst die Regelungen eines Vertrages auferlegen könne. „Für die Realisierung des Neubaus scheidet die Anwendung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes daher aus“, urteilt die Stadt. Zudem seien dadurch „keine signifikanten Verfahrensbeschleunigungen zu erwarten“.
Das vorliegende Konzept, das aus einem Bürgerworkshop hervorgegangen war, bedeute den Neubau eines klassischen Freibads. „Dies würde höhere Lärmimmissionen und auch einen höheren Stellplatzbedarf mit sich bringen“, so die Stadt. Zugleich werde weiter die Umsetzung als Naturbad geprüft. Der Neubau soll den Bedarf des Krefelder Nordens abdecken.
Eine Machbarkeitsstudie liegt vor. Danach sieht der Entwurf ein 25-Meter-Sportbecken mit vier Bahnen, zwei Sprungtürme, eine Freizeitwasserfläche mit Rutsche, ein Lehrschwimm- und ein Planschbecken sowie Funktionsräume vor. WD