Kriminalität SWK: Erfolgreicher Kampf gegen falsche Stromableser

In der Kriminalitätsstatistik des vergangenen Jahres spielten sie keine Rolle mehr: Trickbetrüger, die sich als Ableser von Strom- oder Gaszählern ausgeben, um sich Zugang zu einem Haus zu verschaffen, sind eine aussterbende Spezies.

Das Problem mit falschen Stromablesern (hier ein Drehstromzähler) haben die Krefelder Stadtwerke erfolgreich in den Griff bekommen.

Foto: dpa/Uli Deck

„Die Masche haben wir länger nicht gehabt“, bestätigt Krefelds Polizeisprecher Bernd Klein. Nach wie vor aktiv seien aber falsche Wasserwerker. Diese kämen in der Regel zu zweit. Einer davon lenke den Haus- und Wohnungseigentümer ab, während der andere nach Wertgegenständen suche.

Dass die Zahl der falschen Stromableser abgenommen hat, könnte mit Maßnahmen der Stadtwerke Krefeld und der Netzgesellschaft Niederrhein (NGN) zusammenhängen. „Unsere Ableser können sich mit einem Dienstausweis ausweisen und tragen unsere offizielle Dienstkleidung. Uns ist bewusst, dass sich auch Betrüger unberechtigten Zugang verschaffen möchten. Daher legen wir großen Wert darauf, den Prozess nicht nur kundenfreundlich, sondern auch sicher zu gestalten“, betont SWK-Sprecher Dirk Höstermann.

Auf der Homepage der NGN seien die zuständigen Ableser namentlich und teilweise mit Foto aufgeführt. Dort gebe es auch weitere Informationen zum Vorgehen bei der Ablesung. „Insbesondere haben wir hier die Möglichkeit geschaffen, dass jeder Kunde individuell seinen Ablesetermin abfragen kann. Er kann also ganz einfach nachsehen, wann bei ihm der Zähler das nächste Mal abgelesen wird“, erläutert Höstermann.

Da die meisten Zähler frei zugänglich sind (vor allem in Mehrparteienhäusern), verzichten die SWK auf eine vorherige Mitteilung, wann der Zähler genau abgelesen wird. Sollte bei der Ablesung aber niemand zu Hause oder der Zähler nicht frei zugänglich sein, hinterlässt der Mitarbeiter eine Mitteilung, auf der ein neuer Termin vermerkt ist. Ist auch dieser zweite Ableseversuch nicht erfolgreich, erhält der Kunde eine frankierte Selbstablesekarte. Hierüber können die Zählerstände dann per Post mitgeteilt werden. Alternativ geht das Ganze auch online über das Internetportal der NGN.