Kommentar Gescheiterte Abschiebung des mutmaßlichen Cinemaxx-Täters: Was der Fall zeigt

Meinung | Krefeld · Nach dem Anschlag von Solingen zeigt der Fall des mutmaßlichen Cinemaxx-Brandstifters von Krefeld erneut auf, woran es bei Abschiebungen hakt. Das hat die Stadt jetzt deutlich dargestellt.

Im Cinemaxx-Kino konnte der mutmaßliche Brandstifter von der Polizei mit einem Schusswaffengebrauch gestoppt werden.

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Wie schon im Falle der tödlichen Messerattacke bei einem Stadtfest Ende August in Solingen zeigen die Geschehnisse vom Donnerstagabend in Krefeld deutlich, dass die Regularien für Abschiebungen und Rücküberstellungen eine immens hohe bürokratische Hürde sind. Sehr transparent hat die Stadt Krefeld am Mittwoch ihre Sicht der Dinge dargelegt, geschildert, woran eine rechtlich mögliche Abschiebung des Krefelders mit iranischen Wurzeln gescheitert ist. Da wären zum Beispiel andere EU-Staaten, die eine Aufnahme ablehnten, weil der Mann dort straffällig geworden ist.

Und da wäre zum anderen das Heimatland Iran, das Menschen ohne gültige Reisepapiere nur aufnimmt, wenn diese erklären, dass sie freiwillig in das Land zurückkehren. Doch warum sollte ein Mensch, der aus einem bestimmten Grund aus dem Land geflohen ist, erklären, dass er freiwillig dorthin zurückkehrt?

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Das Prozedere ist alles andere als zufriedenstellend. Erst recht für die Stadt selber, die ihre Möglichkeiten – auch zum Schutz der eigenen Mitarbeiter in der Ausländerbehörde – ganz offenbar ausgeschöpft hat. Das letzte Werkzeug, die monatliche Erneuerung der Duldungsbescheinigung, hat zumindest bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht, da der Beschuldigte nicht bereit war, seine wahre Identität preiszugeben.

Ob sich daran nach den Vorfällen am Donnerstagabend etwas geändert hat, ist unklar. Und so stellt sich die Frage, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt, einer möglichen Haft und Verurteilung weitergeht in dem schier endlosen Asyl-Prozess.