Friedhöfe Krefelder Grabstätten vor der Einebnung

Krefeld · Werden Gräber nicht ordnungsgemäß gepflegt, können diese eingeebnet werden. Auch die Einhaltung der Grabnutzungsrechte ist wichtig.

Nicht gepflegte Gräber auf dem Friedhof können eingeebnet werden, teilt der KBK mit.

Foto: samla.de

Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Krefelder Friedhöfen wird vom Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen besteht nach der Friedhofssatzung nicht. Der KBK weist im Amtsblatt Nr. 30 vom 28. Juli darauf hin, dass wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. Dabei sind jeweils der Friedhof mit Feld- und Grabnummer sowie der Name erwähnt. In der Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum des KBK über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls an den KBK zurück.

Zudem sind bei zahlreichen Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats beim KBK, Fachabteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, 47805 Krefeld, schriftlich melden. Erfolgt keine Meldung, werden die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen entfernt und gehen in das Eigentum des KBK über. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.

(red)