Prozess Haftstrafe für Krefelder nach Einbruch in Kita

43-jähriger Krefelder vom Landgericht verurteilt.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Christophe Gateau

Am Landgericht Krefeld lief auch in dieser Woche ein Verfahren gegen einen Krefelder wegen versuchten Diebstahls. Der 43-Jährige saß in Untersuchungshaft, darum konnte das Verfahren trotz Corona-Krise nicht ausgesetzt werden. Allerdings bleibt er weiter im Gefängnis. Denn der vorbestrafte Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der drogenabhängige Mann wurde am 14. Oktober 2019 dabei erwischt, wie er in die Kindertagesstätte an der Märklinstraße eingebrochen war. Er hatte die Terrassentür mit einem Blumenkübel eingeschlagen.

Gegen 5.25 Uhr informierten Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens der Kindertagesstätte die Polizei über einen Einbruchalarm. Die Polizei rückte mit mehreren Fahrzeugen und einem Diensthund an. Dieser betrat mit seinem Hundeführer auch als erster das Gebäude. Die Diensthündin Oni stellte den Mann und bellte ihn an. Der blieb zwar stehen, aber trat nach dem Tier, was sich als keine gute Idee herausstellen sollte. Denn die Diensthündin biss ihm ins Bein. Danach ließ sich der 43-Jährige widerstandslos festnehmen. Er erlitt eine leichte Verletzung und wurde in ein Krankenhaus gebracht – und danach ins Gefängnis, wo der Mann nun noch eine Weile länger bleiben muss. Bei der Verhandlung wurde außerdem geprüft, ob der Mann zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Das verneinte ein Gutachter. So blieb es bei der Gefängnisstrafe. sip