Reduzierung möglich Verwaltung erinnert: Hundesteuer wird fällig

Krefeld · Ein Vierbeiner kostet im Jahr mindestens 112 Euro - „Listenhunde“ schon 800 Euro.

Eine Steuermarke für den Hund kostet über 100 Euro.

Foto: Keil, Kurt

Für die rund 13 600 aktuell im Krefelder Stadtgebiet versteuerten Hunde wird die zweite Rate der Hundesteuer zum 15. August fällig. Daran erinnert die Stadtverwaltung. Bei dieser Gelegenheit weist die Verwaltung auch darauf hin, dass eine Meldepflicht für alle Hunde ab zwei Wochen nach Aufnahme im Haushalt gilt. Aktuell beträgt die jährliche Hundesteuer für einen Hund rund 112 Euro. Für den zweiten Hund werden rund 130 Euro und für den dritten Hund etwa 148 Euro im Jahr erhoben. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (Listenhunde) ohne Wesenstest schlagen mit 800 Euro Jahressteuer zu Buche. Für alle angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund zu Kontrollzwecken getragen werden müssen. Diese nummerierten Marken besitzen in Krefeld noch Gültigkeit bis zum Ende des Jahres 2019. Neue Marken werden im Januar 2020 verschickt.

Meldung schriftlich,
persönlich oder digital

Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Entweder schriftlich oder persönlich beim Fachbereich Finanzservice, Petersstraße 9, oder in den Bürgerbüros. Zeitsparender ist die An- und Abmeldung im Online-Portal auf www.krefeld.de oder per E-Mail an hundesteuer@krefeld.de. „Diese schnellen digitalen Wege werden von den Bürgern inzwischen bevorzugt genutzt“, so Peter Mertens, Leiter des zuständigen Fachbereiches Finanzservice und Immobilien- und Flächenmanagement.

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder „sonst hilfloser Menschen“ dienen. „Sonst hilflose Menschen“ sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen. Eine Ermäßigung der Hundesteuer auf ein Viertel des Steuersatzes kommt laut Stadt generell auch für Personen in Betracht, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.